Lucia Schnell
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Frage von Annegret H. •

Sind Sie denn dafür, dass die besonderen Therapieformen, also auch Homöopathie, über die Krankenkasse(n) erstattet wird?

Sehr geehrte Frau Schnell,

vielen dank für Ihre Antwort.

Sie schrieben "Alle Menschen haben in der Selbstmedikation das Recht, sich für diese oder andere Präparate zu entscheiden."

Homöopathische Mittel werden üblicherweise von einem Homöopathen -in dessen Praxis man auch persönlich vorspricht- verordnet. Sie stellen somit keine Selbstmedikation dar. Daher sehe ich meine Frage so noch nicht von Ihnen beantwortet.

Seit 1976 sind die Homöopathie und die Anthroposophische Medizin neben der Phytotherapie in Deutschland als „besondere Therapierichtungen“ sowohl im Arzneimittelrecht als auch im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

Vielen Dank für Ihre Zeit,
Annegret Hilchenbach

Lucia Schnell
Antwort ausstehend von Lucia Schnell
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