Frage an Lothar Riebsamen von Esther M. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Riebsamen,
Wie ist konkret Ihre Haltung zum aktuellen Entwurf der Novelle des EEG? Wie werden Sie abstimmen? Welchen Beitrag leisten Sie und Ihre Fraktion zu Klimaschutz und Energiewende? Was konkret unternehmen Sie, damit zum Schutz des Klimas bestehende PV-Anlagen auch ab Januar 2021 weiter betrieben werden können?
Bitte setzen Sie sich massiv für Klimaschutz und erneuerbare Energien ein.
Mit freundlichen Grüßen
Esther Meuth-Binder
Friedrichshafen
Sehr geehrte Frau Meuth-Binder,
zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken in der Sie die Novellierung des EEG Gesetzes ansprechen.
Wenn Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, haben ihre Betreiber die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihre Energie direkt zu vermarkten. Im Rahmen der Direktvermarktung können Betreiber am Strommarkt teilnehmen und ihren Strom, auch mit Eigenverbrauchsanteilen, vermarkten. Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Anlagenbetreiber die Direktvermarktung nutzen und es ist vorstellbar, dass diese Option mit dem Einsatz der Smart Meter zukünftig noch attraktiver wird. Dazu kann auch beitragen, dass bei der Direktvermarktung auch die „Grünstrom“-Eigenschaft des erzeugten Stroms vermarktet werden kann.
Im Rahmen der Diskussion über darüberhinausgehende Anschlussregelungen stehen derzeit verschiedene Modelle, u. a. auch das Prosumer-Modell, zur Diskussion. Für uns ist wichtig, dass die EEG-Förderung nach dem gesetzlich vorgesehenen Förderzeitraum von 20 Jahren ausläuft. Zudem sollte der eingespeiste Strom zukünftig vernünftig gemanagt werden, um Einspeisespitzen und unvorhergesehene Schwankungen zu vermeiden und die Herausforderung für den Markt und das Netz in einem angemessenen Rahmen zu halten. In diesem Sinne werden wir die Modelle ergebnisoffen prüfen und im Rahmen der EEG-Novelle beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen