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Lothar Riebsamen
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Frage von Annett S. •

Frage an Lothar Riebsamen von Annett S. bezüglich Gesundheit

Die Petition 90088 zur Rettung d.Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel d.Anthroposophie, d.Homöopathie u.d.Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht u.ist immer noch nicht veröffentlicht, warum wurde dies noch nicht getan? Wir haben mehr als gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, es sind nicht nur Zuckerkügelchen.Meine Kinder sind dadurch gesünder denn je und ich auch.Homöopathie behandelt auch die Krankheitsursache und nicht nur die Symptome. Nach 30 min.hat durch die Homöopathie mein permanent hustentes Kind aufgehört zu Husten, das hatte die Schulmedizin mit den vom Kinderarzt empfohlenen Hustenstiller Medikament nicht geschafft, ich war mehr als positiv überrascht.Es gibt noch viel mehr Beispiele die ich ihnen nennen könnte, bei der uns die Homöopathie geholfen hat.Wir bezahlen fast alles aus eigener Tasche, das sollte sich in Zukunft ändern. Ich zahle im Vergleich für ein homöopathisches Mittel weniger als für ein Medikament, an dem die Pharmaindustrie , denn es werden oftmals nachfolgend Medikamente gebraucht, eine Menge verdient, denn die Ursache der Erkrankung wird dadurch in den meisten Fällen gar nicht behandelt.

Mfg A. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch, in welchem Sie sich für eine Beibehaltung des Wahltarifs für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen einsetzen.

In der Tat wurde am 14. März mit Verabschiedung des TSVG der oben genannte Wahltarif aufgehoben. Bundesweit waren im Jahresdurchschnitt 2018 lediglich 562 Menschen in diesem Tarif eingeschrieben. Somit ist davon auszugehen, dass kein ausreichender Bedarf für den Wahltarif besteht und somit auch nicht der durch ihn entstehende recht hohe Bürokratieaufwand gerechtfertigt werden kann. Persönlich kann ich aufgrund dieser Fakten die Abschaffung durchaus nachvollziehen.

Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass Kassen die Versorgung mit Behandlungen und Medikamenten als Satzungsleistung anbieten. Ich bitte dar-über hinaus zu bedenken, dass trotz mangelnder Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie, diese zu keiner Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wurde.

Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen MdB