Frage an Lothar Riebsamen von Klaus W. bezüglich Wirtschaft
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert werden?
Sehr geehrter Herr W.,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail zum Thema Rüstungsexporte.
Der Einsatz militärischer Mittel kann in unserer unruhigen Welt erforderlich sein, um Sicherheit zu schaffen, die Menschenrechte zu schützen und den Terrorismus zu bekämpfen. Hierbei arbeitet Deutschland eng mit Partnern – etwa in der NATO und der EU – zusammen. Solche Sicherheitspartnerschaften beruhen auf Gegenseitigkeit. Dass bedeutet auch, dass man sich gegenseitig Verteidigungstechnologien – also auch verschiedene Waffen –nutzbar macht.
Es gibt auch Kooperationen, die über den Bereich der NATO oder der EU hinausgehen.
Es ergibt ebenfalls Sinn, Sicherheitskräfte, die in Afghanistan oder Mali von der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror ausgebildet werden, auch mit deutschen Waffen auszustatten. Gerade für solche Drittstaaten gelten strengste Waffenexportregeln. Für den Bereich der Kleinwaffen sind diese zuletzt im Sommer 2015 durch entsprechende Grundsätze der Bundesregierung weiter verschärft worden. Diese Grundsätze beinhalten weitergehende grundsätzliche Exportverbote und umfangreiche Dokumentationspflichten etwa über den Verbleib der Waffen bei Ausnahmen vom Exportverbot.
Grundsätzlich unterliegt die Ausfuhr von Rüstungsgütern strengen gesetzlichen Regelungen. Die Bundesregierung orientiert sich dabei an den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, die im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet wurden. Diese geben vor, dass die Rüstungsexportpolitik „restriktiv“ gestaltet werden soll, sich aber auch „am Sicherheitsbedürfnis und den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu orientieren“ habe. Zudem ist darin festgelegt, dass der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen wird. Die Politischen Grundsätze von 2000 wurden bisher von allen Bundesregierungen unverändert in den jeweiligen Koalitionsvereinbarungen bestätigt. Auch aus diesem Grund zeichnet sich die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung seit jeher durch Zurückhaltung, Verantwortungsbewusstsein und Kontinuität aus.
Wie der Export von Rüstungsgütern, wird auch die Vergabe von Lizenzen zum Bau von Waffen streng überwacht. Aus diesem Grund sehe ich keine Notwendigkeit Lizenzvergabe, beispielsweise an unsere Verbündeten, zu verbieten.
Hermes-Bürgschaften auch bei Rüstungsexporten zu gewähren halte ich für legitim. Die Bundesregierung verfolgt hier den Zweck, Unternehmen bei Ausfall des Käufers finanziell abzusichern.
Ich hoffe, dass ich mit der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüße
Lothar Riebsamen