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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

Sie beantworten meine Fragen immer am schnellsten, vielen Dank. Warum beurteilen Sie die Sendung von Report München nicht als verheerende Aussagen? Ich finde, dass ein Pflegegrad genauso gesetzlich versichert sein müsste, wie eine Krankheit, denn Niemand möchte weder durch eine Krankheit noch durch eine Pflegestufe belastet werden. Warum sehen Sie das anders?

Die Ausweitung der Leistungen um 20 % geht zwar in die richtige Richtung, aber es fehlen noch 80 %. Es sollte doch nicht so sein, dass nur Krankheiten vollständig solidarisch von der gesamten Arbeitnehmer- und Rentnergruppe abgesichert werden, die Pflegefälle momentan aber nur zu ca. 50 %. Warum finden Sie das richtig? Nur weil andere Staaten, den es nicht so gut geht wie Deutschland, eine schlechtere Pflegeversorgung haben, sind unsere Leistungen ausreichend? Wir könnten uns doch mehr leisten!

Bei der ambulanten Pflege müssen auch die von Ihnen erwähnten Ausgaben wie Wohnen, Essen und ähnliches doch weiterhin selbst bezahlt werden. Im Pflegeheim müssen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusätzlich bezahlt werden und wenn die Person nicht alleine lebt, bleibt sein Wohnbereich bestehen. Sehe ich das nicht richtig? Möchten Sie nicht meine Frage zur steuerlich vollständigen Absetzbarkeit der Pflegezusatzversicherungen beantworten? Ich finde es auch noch unfair, dass der Staat bei den Pflegezusatzversicherungen Versicherungssteuern kassiert. Warum wird sie nicht wie die gesetzliche Pflegeversicherung behandelt? Sie könne davon ausgehen, dass Menschen, die ein geringes Einkommen, kein Vermögen, Immobilien oder Kinder haben, keine Zusatzversicherung abschließen werden. Dann zahlt der Staat. Sehen Sie das anders? Auf das Verfassungsgericht kann die Politik nicht einwirken?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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