Frage an Lothar Riebsamen von Michael von S.
Sehr geehrter Herr Riebsamen,
wenn das Bergrecht geändert wird, damit künftig in Deutschland keine Bohrung mit der Fracking-Methode zulässig ist, warum ist es dann nötig, ein „absolutes Fracking-Verbot“ für die von Ihnen aufgezählten Gebiete vorzusehen und extra zu betonen? Unzulässig heißt unzulässig. Und „keine Bohrung“ ist dasselbe wie „absolutes Verbot“. Was soll diese Wortklauberei? Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. Matth. 5, 37
Immerhin bin ich beruhigt, daß das Thema im Sinne des Wasserschutzes im Bundestag behandelt wird. Nur verstehe ich nicht, weshalb die Grünen das Fracking per Gesetz verbieten wollen, wo doch, wie Sie schreiben, die Bundesregierung mit ihrem Gesetz dasselbe Ziel hat?
Mit freundlichem Gruß,
M. v. Sarnowski