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Lothar Riebsamen
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Frage von Ursula B. •

Frage an Lothar Riebsamen von Ursula B.

Sehr geehrter Herr Rübsamen,

Sie haben also gegen das Fracking-Verbot gestimmt und das als Abgeordneter unserer schönen Bodenseeregion, ich bin fassungslos ! Sie setzen dadurch nicht nur unsere schöne Landschaft aufs Spiel, die Gesundheit der Einwohner, viele Arbeitsplätze, sondern auch die gesamte Bodenseewasserversorgung und damit die Wasserqualität eines großen Teils von Baden-Würtemberg. Warum tun Sie so etwas ? Haben Sie sich vorher nicht über die Gefahren informiert ? Wir verbreiten Ihr Votum gerade in der ganzen Region ! Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Binzenhöfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Binzenhöfer,

zunächst danke ich Ihnen für Nachricht.

Ich habe den Gesetzentwurf der Grünen zur Regelung von Fracking mit einem Verweis auf eine persönliche Erklärung, die im Plenarprotokoll nachzulesen ist, am vergangenen Donnerstag abgehlehnt.

Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt werden soll.

In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Bergrecht dahingehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist. In diesem Sinne sollen auch die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung soll verankert werden.

Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung.

Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass auf der Grundlage dieses Gesetzesentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesundheitsschutz durchgesetzt wird.

Ich hoffe, dass Sie die Gründe für mein Abstimmungsverhalten nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen