Frage an Lothar Riebsamen von Michael von S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Riebsamen!
Wie ich über https://www.change.org/p/bundestag-fracking-gesetzlich-verbieten-ausgfrackt-is/u/16396451?tk=9Jf57MSu2tslE0ki9bAMm6iBpmfknj8teTiBYdpNBlg&utm_source=petition_update&utm_medium=email erfuhr, haben Sie gestern, am 28.4.2016, gegen den Gesetzentwurf der Grünen für ein Verbot der umstrittenen Fracking-Methode gestimmt. Warum? Auf http://www.abgeordnetenwatch.de/lothar_riebsamen-778-78413.html#questions lese ich Ihre Antwort vom 19. und 25.6.2015 an zwei Wähler, daß Sie sich für eine strenge Reglementierung von Fracking einsetzen wollen. Ich fürchte, die CDU hat durch Ihre Stimme gestern nicht nur meine Stimme bei der nächsten Bundestagswahl verloren.
Mit freundlichem Gruß,
M. v. Sarnowski, 29.4.2015
Sehr geehrter Herr von Sarnowski,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Nachricht.
Ich habe den Gesetzentwurf der Grünen zur Regelung von Fracking mit einem Verweis auf eine persönliche Erklärung, die im Plenarprotokoll nachzulesen ist, am vergangenen Donnerstag abgehlehnt.
Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt werden soll.
In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Bergrecht dahingehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist. In diesem Sinne sollen auch die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung soll verankert werden.
Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung.
Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass auf der Grundlage dieses Gesetzesentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesundheitsschutz durchgesetzt wird.
Ich hoffe, dass Sie die Gründe für mein Abstimmungsverhalten nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen