Frage an Lothar Riebsamen von Antje S. bezüglich Umwelt
Hallo, Herr Riebsamen,
als ehemalige Herdwangenerin, wo Sie jahrelang Bürgermeister waren, verfolge ich Ihre Tätigkeit im Bundestag mit besonderem Interesse. Ich begrüße es, daß Sie sich besonders für ein Frackingverbot rund um den Bodensee einsetz(t)en, wie Sie schreiben. Um so erstaunter bin ich nun, daß Sie beim eingebrachten Gesetzesentwurf der Grünen für ein Frackingverbot mit NEIN gestimmt haben. Natürlich ist das Hemd näher als die Hose, aber wem wollen Sie denn die unkalkulierbaren Gefahren für Umwelt und Mensch durch Fracking zumuten?! In vielen Videos und Berichten aus aller Welt ist bereits zu sehen, was Fracking anrichtet: braunes, stinkendes Wasser aus den örtlichen Wasserleitungen; Gewässer, die man mit einem Streichholz anzünden kann, weil sie ausgasen; unbewohnbare Landstriche, weil Grundwasseradern an die Oberfläche sprudeln und die Oberfläche in eine weiche, wabbelige Masse verwandeln oder auch Bodenabsenkungen, die Häuser zum Einsturz bringen werden über kurz oder lang. Wem wollen Sie das überhelfen? Das angebliche Energieproblem wäre schon heute umweltverträglich lösbar, wenn man denn wollte. Die Technologien liegen seit Jahrzehnten in den Schubladen und wer sie hervorholen will, wird bedroht und u.U. gemeuchelt, wenn er nicht hören will. Wollen Sie tatsächlich dazu beitragen, den nachfolgenden Generationen eine zerstörte Umwelt zu hinterlassen?
Ich grüße Sie
Antje Scherret
Sehr geehrte Frau Scherret,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Nachricht.
Ich habe den Gesetzentwurf der Grünen zur Regelung von Fracking mit einem Verweis auf eine persönliche Erklärung, die im Plenarprotokoll nachzulesen ist, am vergangenen Donnerstag abgehlehnt.
Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt werden soll.
In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Bergrecht dahingehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist. In diesem Sinne sollen auch die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung soll verankert werden.
Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung.
Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass auf der Grundlage dieses Gesetzesentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesundheitsschutz durchgesetzt wird.
Ich hoffe, dass Sie die Gründe für mein Abstimmungsverhalten nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen