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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

Alle grausamen Pelzfarmen müssen so schnell wie möglich geschlossen werden und nicht wie geplant erst nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren. Nach einer aktuellen Umfrage der GfK ( http://www.peta.de/aktuelle-gfk-umfrage-ueberwaeltigende-mehrheit-der-deutschen-fuer#.VxQL0Hr1I_h ) sind 80 % der Deutschen Bürger für das Verbot von Pelzfarmen. Das sollte eine christliche Partei berücksichtigen und den entsprechenden Gesetzentwurf nicht mehr blockieren. Wie werden Sie reagieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie ein Verbot der Pelztierhaltung fordern. Hiermit möchte ich gern darauf antworten.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Tierschutz sehr wichtig, denn Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Der Tierschutz steht schon seit mehr als 10 Jahren als Staatsziel im Grundgesetz. 2002 hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat dem Tierschutz Verfassungsrang gegeben. Seither müssen Politik, Verwaltungsbehörden und Gerichte bei ihren Entscheidungen immer auch den Schutz der Tiere beachten. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Tierschutz heute in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert hat und eine wichtige Messlatte für ethisches Handeln ist.

Gemäß dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht wird und sich artgemäß bewegen kann. Vom Gesetz sind natürlich grundsätzlich alle Tiere erfasst.

Mit einer Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes fordert der Bundesrat ein Verbot der Haltung und Tötung von Pelztieren mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Derzeit prüfen wir deshalb innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv, welche Maßnahmen im Hinblick auf das Halten von Pelztieren notwendig und angemessen sind.
Klar ist, dass der Tierschutz in der Pelztierhaltung sichergestellt werden muss. Regelungen zur Haltung von Pelztieren sind erstmals im Jahr 2006 in die Tierschutz-Nutztierverordnung aufgenommen und schrittweise erweitert worden. Fraglich ist nun allerdings, ob die Festlegung von Haltungs-bedingungen durch eine Verordnung ausreichend ist, um den Tierschutz wirksam zu gewährleisten.

Selbstverständlich setzen wir uns derzeit intensiv mit dem vom Bundesrat geforderten und von Ihnen unterstützten gesetzlichen Pelztierhaltungsverbot auseinander. Gleichzeitig gilt es aber zu prüfen, ob und inwieweit die Möglichkeit zur Berufsausübung auch weiterhin bestehen bleiben kann, unter der Voraussetzung, dass die vorgeschriebenen Haltungsbedingungen eingehalten werden. Zudem müssen auch weitere Alternativen zu einem Verbot, wie eine einvernehmliche Einigung mit den Pelztierhaltern für eine freiwillige Stilllegung ihrer Betriebe, in Betracht gezogen werden.

Da unser Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, dass ich den Inhalten der zu treffenden Maßnahmen bzw. Beschlüsse nicht vorgreifen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen