Frage an Lothar Riebsamen von Wilhelm M.
finden Sie es richtig, daß ich nach 47 Berufsjahren 9 % Abzug von meiner gesetzlichen Rente hinnehmen muß, weil ich mit 63 in Rente ging?
Sehr geehrter Herr Mayer,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage, in der Sie sich über meine Meinung über die Rentenreform erkundigen.
Die steigende Lebenserwartung und entsprechend längere Rentenbezugsdauern bei gleichzeitig sinkender Zahl an Beitragszahlern machte die Anhebung der Altersgrenzen erforderlich. Die Bezugsdauer der Renten hat sich in den letzten Jahren verdoppelt, da die Lebenserwartung erfreulicherweise gestiegen ist. Gleichzeitig hat sich die Geburtenzahl halbiert.
Die Bewältigung dieser demographischen Entwicklungen sowie die Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen einschließlich der Leistungen für Kindererziehung stellen uns vor große Herausforderungen. Ein Viertel des Bundeshaushalts wird auch jetzt schon für den Rentenzuschuss verwendet - ab dem Kalenderjahr 2018 beteiligt sich der Bund an dieser Finanzierung mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von anfänglich 2 Milliarden Euro.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Einzelfälle prüfen können. Zum einen fehlen uns die notwendigen Konto-Informationen, ohne die ein Sachverhalt im Einzelfall oft nicht geprüft werden kann, zum anderen dürfen wir auch keine Rechtsberatung leisten.
Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich auf die Details zum Rentenpaket verständigt. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag wurde mit zweiter und dritter Lesung am 23. Mai 2014 abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben (BGBl I S. 787) und zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Verhandlungen waren intensiv und konstruktiv. Gleichwohl war klar, dass sich nicht alles was wünschenswert erscheint, am Ende auch durchzusetzen war.
Mit der SPD haben wir uns auf eine zeitlich befristete Sonderregelung verständigt, wonach besonders langjährig Versicherte eine abschlagsfreie Altersrente beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits mit dem 63. Lebensjahr erfüllt haben. Die Regelung erfasst Neurentner ab dem 01.07.14 aller Geburtsjahrgänge bis 1952. Für ab dem Jahr 1953 Geborene wird das Zugangsalter von 63 Jahren stufenweise erhöht. Die Anhebungsschritte erfolgen jeweils in Schritten von zwei Monaten pro Jahrgang. Für Versicherte, die nach dem Jahr 1963 geboren sind, ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich.
Mit der abschlagsfreien Rente wollen wir die Lebensleistung vieler Menschen vorübergehend besser anerkennen. Diese neue Rentenregelung ist in der Sache ein richtiges Signal an alle, die bereits mit jungen Jahren ihr Erwerbsleben begonnen und über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkassen eingezahlt haben. Es ist für viele verständlich, dass die Menschen belohnt werden, die mit ihrer Lebensleistung bereits einen wichtigen Beitrag für das Rentensystem geleistet haben.
Weitere Informationen zum Rentenpaket finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie unter http://www.rentenpaket.de .
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen