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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

die plusminus Sendung vom 11.12. 13 bestätigt haargenau meine Zweifel an der Rentenpolitik. Sie können den Bericht nachlesen unter http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/2013/renteninformation-100.html . Dort behauptet der unabhängige Versicherungsmathematiker Peter Schramm: "Wenn man ein mittleres Einkommen hat, dann landet man ungefähr auf dem Grundsicherungsniveau". Ein Grund dafür ist gesetzlich beschlossene Absenkung des Rentenniveaus um 12 bis 18 Prozent. Warum ist die Politik der Meinung, dadurch gerecht zu handeln? Ich hatte auch schon einmal einen Rentenbeitragssatz von 20,3 % bezahlt. Jetzt liegt er 18,9 % und müsste entsprechend der Gesetzeslage sogar weiter gesenkt werden. Was spricht denn dagegen, den Beitragssatz moderat zu erhöhen um die massenhafte Altersarmut zu verhindern? Die, aufgrund der relativ geringen Lohnkosten, boomende deutsche Wirtschaft würden durch eine Erhöhung der Beiträge auch keine Arbeitsplätze verlieren. Außerdem würde alles Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf fließen, im Gegensatz zu den Gewinnen der Unternehmen.

Bei den Beamten lässt die Politik tatsächlich eine gerechte Altersversorgung zu. Nachzulesen ist das im Kapitel „Materielle Lage und Bewertung des Lebensstandards“ des Datenreports 2013 der Bundeszentrale für politische Bildung http://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2013/ . Danach erhielten 2008 in Westdeutschland die Rentner ein Nettoäquivalenzeinkommen von 1900 € und die Pensionäre von 3172 € je Haushalt. Das Nettogesamtvermögen dieser Gruppen wird mit 143.800 bzw. 245.600 € angegeben.
Findet die CDU den signifikanten Unterschied der finanziellen Situationen im Alter von Arbeitnehmern und Beamten noch gerecht? Wäre es da nicht angebracht in die Rentenkasse mehr Steuergelder fließen zu lassen, denn die Pensionen werden nur von Steuergeldern bezahlt?

Mit freundlichem Gruß,
Wolfgang Richter

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Antwort ausstehend von Lothar Riebsamen
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