Frage an Lothar Riebsamen von Rolf J. bezüglich Recht
Als im Jahr 2005 das Betreuungsgesetz neu gefasst wurde, wurden die Vergütungen für Berufsbetreuer festgeschrieben. Keinerlei Erhöhungsmodalitäten sind eingeschlossen. D.h. seit 8 Jahren sind Abrechnungsbedingungen und damit die Vergütung gleichgeblieben. Weder die danach erfolgte Umsatzsteuer-Erhöhung noch die inzwischen eingetretene Inflation bzw. allgemeine Lebenshaltungs-Kostensteigerungen (in einigen Bereichen extrem z.B. Kraftstoffe, Energiekosten), aber in allen Bereichen mindestens 10 - 20% werden auch nur minimal ausgeglichen; im Gegenteil: Durch die Vergabepraxis von Betreungsfällen durch die Gerichte ist auch der in der Pauschalierung angestrebte Mix, der zeitaufwändigere Betreuungsfälle und solche mit wenig Aufwand zum Ausgleich bringen sollte, ausgeblieben, sodass die in Stunden abgerechnete Pauschalvergütung nur noch ca. 50% der tatsächlichen Arbeitszeit abdeckt.
Dass bei den Vergütungssätzen völlig außer Acht blieb, dass ein Berufsbetreuer keinerlei Möglichkeiten hat, seine "Auftragslage" zu beeinflussen, also ein 100%iges Risiko für den Bestand seiner Einkommenssituation, auch im Krankheitsfall!, trägt, für Krankenversicherung, Altersvorsorge etc. völlig allein sorgen muss usw., zeigt, dass dieses Gesetz nicht fachkompetent zustande kam.
Es wurde eine "Evaluation" für 2009 versprochen, die aber ausblieb, zumindest, was die Bedingungen für uns Betreuer/innen betrifft.
Dass dann auch noch durch das Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 der angekündigte Wegfall der MWSt. ausblieb, trifft uns besonders hart!
Können Sie erklären, warum die Betreuungsleistung, die für 1,3 Mio Menschen erbracht wird, so gering geschätzt wird? Können Sie verstehen, dass dies letztlich auf dem Rücken der Betreuten ausgetragen wird, weil ein auskömmliches Einkommen z.B. für einen Familienvater oder auch allein Erziehende nicht erlangt werden kann? Damit wird Berufsbetreuung zum "Nebenjob" degradiert oder ggf. nur von anderweitig abgesicherten Personen übernommen!
R. Jacob
Sehr geehrter Herr Jacob,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie das Betreuungsgesetz und die Vergütungen für Berufsbetreuer ansprechen.
Das Jahressteuergesetz 2013 ist vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 verabschiedet worden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten zuvor noch einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser sieht eine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind, vor.
Wie die Gesetzesbegründung klarstellt, erfasst die Steuerbefreiung künftig grundsätzlich auch die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1896 ff.) erbrachten Betreuungsleistungen. Dabei geht es unter anderem um Leistungen von Berufsbetreuern.
Der Bundesrat hat - auf Betreiben der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen regierten Länder - dem Jahressteuergesetz allerdings zwei Mal seine Zustimmung verweigert. Dabei ging es hauptsächlich um andere Bereiche des Gesetzes, nicht die von Ihnen angesprochene Umsatzsteuerbefreiung. Auch der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss führte leider zu keinem Ergebnis.
Die Koalition von CDU/CSU und FDP hat sich daher entschlossen, eine „abgespeckte“ Version des Jahressteuergesetzes erneut auf den Weg zu bringen. Dieses „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“, so der Name der neuen Initiative, ist am 28. Februar im Plenum verabschiedet worden.
Dabei war es unser Ziel, nur solche Maßnahmen in das neue Gesetz aufzunehmen, die rechtlich zwingend sind.
Ich bitte daher um Verständnis, dass wir vor diesem Hintergrund zunächst darauf verzichtet haben, die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer erneut mit aufzunehmen. Diese Maßnahme halten wir auch weiterhin für sehr wichtig. Gleichzeitig mussten wir jedoch auch auf die schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat Rücksicht nehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen