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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

ihre Kollegin Ilse Aigner hat ein Tierschutzgesetz vorgelegt, dass aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes den Interessen der Agrarindustrie dient und diesen Nahmen zu Unrecht trägt: http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Stellungnahmen/Eckpunktepapier_Novellierung_Tierschutzgesetz_110901.pdf .
Ist die CDU der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf dem Staatsziel Tierschutz (Artikel 20.a GG) gerecht wird? Meinen Sie, dass wir es nötig haben, auf Kosten der Tiere unseren Wohlstand zu erhalten? Die Kanzlerin betont immer wieder, dass Deutschland durch seine Innovationen gedeiht. Dann sollten wir auch in der Lage sein, Tiere artgerecht zu behandeln, gemäß dem Ausspruch von Mahatma Gandhi: »Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.« Die Schweiz macht es vor. Ist Deutschland Ihrer Meinung nach nicht in der Lage dem zu folgen?
BÜNDNIS 90 / DIE BGRÜNEN haben einen Vorschlag zur Neureglung des Tierschutzgesetzes ( http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/GE_TierSchGNeuregG_F142-12.pdf ) präsentiert, der unserem Staatsziel recht nahe kommt. Welche Punkte sind aus Sicht der CDU nicht in Ihre Gesetzesvorlage übernehmbar und warum nicht?
Bisher wurde überhaupt noch nicht bedacht, das unzähligen Tierfreunde erheblich darunter leiden, wie mit vielen Tieren, als Folge der mangelhaften Tierschutzgesetzgebung, umgegangen wird. Ist es nicht auch die Pflicht der Politik Leiden der Bürgern möglichst zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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Antwort ausstehend von Lothar Riebsamen
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