Frage an Lothar Riebsamen von Annette N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Riebsamen.
Nächsten Monat sind Wahlen:
Wer etwas für uns tut, bekommt auch unsere Stimme!
Es gibt tausende Fälle wie diesen:
Mensch, über 50, mehr als 35 Jahre gearbeitet, ist arbeitsunfähig erkrankt und KANN deswegen nicht mehr arbeiten.
Er hat die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Das ist die Odyssee, (finanziert vom Steuerzahler):
Rentenantragsverfahren, Begutachtungen, Widerspruchsverfahren, Begutachtungen, Klageverfahren, Begutachtungen, Berufungsklageverfahren, Begutachtungen etc.
Mit ganz viel Glück bekommt er dann eine befristete EM-Rente für nur ein Jahr.
Bekommt er die EM-Rente nicht, lebt er bis zum Rentenalter weiterhin auf Kosten der Steuerzahler.
Wir, die "KRANK OHNE RENTE" sind, wollen die Rente, die uns zusteht, weil wir nicht mehr arbeiten KÖNNEN.
Unsere Beiträge wurden im aktiven Arbeitsleben AUCH für diesen Leistungsfall an die DRV gezahlt.
Wir wollen NICHT mit "Ersatz-Zahlungen" aus dem SGB II abgespeist werden, die eigentlich für ganz andere Zwecke vorgesehen sind.
Frage:
Was spricht dagegen, kranken, arbeitsunfähigen Menschen, die Rente zu gewähren, ohne dass sie jahrelange demütige Verfahren durchlaufen müssen?
Auch wenn Sie als Einzelner nicht sofort diese Prozedur abschaffen können, so erwarten wir doch, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und uns diesbezüglich tatkräftig unterstützen.
Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Antwort von Ihnen als Gesundheitsexperte.
Mit freundlichem Gruß
A. Neufang
krank-ohne-Rente