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Frage von Matthias B. •

Frage an Lothar Riebsamen von Matthias B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

wie aus den Medien bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Streichung des Elterngeldanspruchs für Hartz IV- Empfänger.

Dies paßt in die schon bisher gültige Logik der Familienförderung - dass Kinder dem Staat umso mehr Wert sind - je höher das Einkommen ihrer Eltern ist. (Wirkung des Kinderfreibetrags anstelle des fixen Kindergelds bei Besserverdienenden).

Wie in der öffentlichen Diskussion allgemein bekannt, hat sich die Einkommensverteilung im Querschnitt der Bevölkerung in den letzten Jahren massiv in Richtung "ungleich" entwickelt. Hier wiederum sind Familien (besonders mit mehreren Kindern = "Armutsrisiko") überproportional belastet. Aus der Bildungsdiskussion (Pisa etc.) wurde klar, dass Deutschlands (Bildungs-)Zukunft aber direkt mit der Einkommenslage von Familien verknüpft ist.

Daher meine drei sich ergänzenden Fragen:
1) Halten Sie es aus Ihrem Verständnis von Familien- und Sozialpolitik für richtig, dass am untersten Ende der Enkommensskala abgegeben werden soll (Beispiel Elterngeld), während an deren oberen munter weiter Staatsgeld fließt ?

2) Wie wollen Sie für bessere Bildungschancen von Kindern unterprivilegierter Familien sorgen, wenn gleichzeitig Förderinstrumente wie das Elterngeld den Bedürftigsten wieder genommen werden sollen - den gutsituierten aber erhalten bleiben? (Hintergrund: Früher gab es ein "Erziehungsgeld", das bei höheren Einkommen gekürzt wurde. Dieses Prinzip wird neuerdings umgedreht - ist das christliche Logik?)

3) Was antworten Sie auf die Aussage internationaler Organisationen (OECD), dass die kindbezogenen staatlichen Leistungen in Deutschland den unteren Einkommensschichten proportional geringer zugute kommen (unspezifische Steuerung) als den Bessergestellten und sich damit auch ein Problem für die Bildungsgerechtigkeit (Chancengleichheit??) und zugleich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft (Beschleunigung der "Einkommensschere") ergibt?

Als Vater von fünf Kindern freue ich mich auf Ihre Antwort.

Matthias Busl

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Busl,

vielen Dank für Ihre E-Mail über „abgeordnetenwatch.de“ zum Thema Soziales.

Ihre Fragen möchte ich im Folgenden gerne beantworten:

1. Bei Hartz IV-Empfängern ist das Elterngeld bereits in den Regelsatz eingerechnet. Zur Zeit erhält eine Hartz IV-Familie mit 2 Kindern, wenn ein Elternteil Elterngeld erhält und ein Elternteil durchschnittliche Hartz IV-Mittel bezieht ungefähr 1850€ pro Monat. Das entspricht einem zu versteuerndem Brutto-Monatsgehalt von ca. 3.000 €. Das Elterngeld bei unteren Einkommen bleibt unverändert bei 300 € und wird nicht abgeschafft. Es wird nur bei höheren Einkommen gekürzt.

2. Meiner Meinung nach sollte die Förderung von Kindern stärker durch Rechtsansprüche und in Kindergärten sowie Ganztagesbetreuung und weniger durch finanzielle Mittel erfolgen.

3. Die Bedeutung des Bereiches Bildung für die Zukunft unserer Gesellschaft ist mir sehr wohl bewusst. Bildung ist die Grundlage des gesamten späteren Lebens. Die Bedeutung dieses Sektors spiegelt sich auch darin wieder, dass der vom Sparpaket explizit ausgenommen wird. Wichtig ist mir die Chancengleichheit im Bildungssystem, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Gute vorschulische Angebote und die Durchlässigkeit des Schulsystems sind hierfür besonders wichtig. Beides wird bereits heute in Baden-Württemberg angeboten und auch ständig verbessert.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Lothar Riebsamen MdB