Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Riebsamen!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Hinweis, dass die Krankenkassen günstige Tarife für Studenten anbieten gilt leider nur bis zum 14. Fachsemester. Das ist im Sozialgesetzbuch fünftes Buch § 5 Absatz 1 Nr. 9 so geregelt und nach § 240 Absatz 4 Satz 1 ist die vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage 851,67 € (14,3% Kranken- und 2,2% Pflegeversicherung) auch wenn weniger oder gar nichts verdient wird.
Da es sich dabei um eine politische Entscheidung handelt, kann auch nur der Gesetzgeber daran etwas ändern. Deshalb die Frage an die CDU, ob die Beschränkung auf 14 Semester nicht zurückgenommen werden kann, da in der Regel bei den jungen Menschen sowieso kaum Leistungen anfallen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage als Reaktion auf unsere Antwort bezüglich der Krankenkassenbeiträge Ihrer Tochter.
Es ist im Moment nicht mit einer Verlängerung der günstigen Studententarife auf eine Studiendauer von über 14 Semestern zu rechnen.
Ich bedauere, Ihnen keine erfreulichere Mitteilung machen zu können, verbleibe aber trotzdem
mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen MdB