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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem Bruttoentgelt von 401 €, so sind für den Arbeitnehmer 7,9 % Krankenkassenbeitrag und 0,85 % zur Pflegeversicherung zu entrichten, also 34,09 €.
Verdient jemand weniger, so muss er sich freiwillig versichern, wobei als Bemessungsgrundlage nicht <401 € sondern 851,67 € gelten. Darauf zahlt der Arbeitnehmer 14,3 % ermäßigten KV-Beitragssatz plus 2,2 % Pflegeversicherung, also 140,53 €.
Wird das von Ihrer Partei als gerecht empfunden und wenn nicht, was will sie dagegen unternehmen? Wird durch die geplante Kopfpauschale Gerechtigkeit herbeigeführt?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anregungen zum Thema Finanzen.

Sie regen eine höhere Besteuerung der Wohlhabenden an. Meiner Ansicht nach sollte man im Rahmen dieser Diskussion allerdings auch fragen, wie und was diese „Besserverdienenden“ bisher zum Gemeinwesen beitragen. Tatsächlich ist es so, dass die „reichsten“ 25% der Bevölkerung für über 75% der Einkommenssteuereinnahmen sorgen. Dies ist in meinen Augen ein beachtlicher Anteil an den Steuereinnahmen in Deutschland. Als letzte Möglichkeit sehe ich auch Steuererhöhungen, aber zuvor gilt es Subventionen abzubauen.

Eine entfernungsgemäße Kostenbeteiligung an den Straßenbaukosten ist sicher gerechter als eine Vignettenlösung. Allerdings hat die Einführung der LKW-Maut gezeigt, wie schwierig die Umsetzung einen entfernungsgerechte Beteiligung ist. Der CO-2-Ausstoß wird bereits seit 01. Juli 2009 – neben dem Hubraum - bei der Berechnung der Kfz-Steuer berücksichtigt. Hierdurch soll der Autoindustrie bereits ein Anreiz gegeben sein, den Ausstoß zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen MdB