Frage an Lothar Riebsamen von Clemens S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Riebsamen,
es geht um folgendes Problem. Ich bin Landwirt und Schnapsbrenner.Wir haben einen großen Streuobstbestand der zum Schnapsbrennen verwertet wird .Allerdings haben wir so viel Obst das unser Kontigent ( 300 lt Alkohol )nicht ganz ausreicht. Aus diesem Grund habe ich meinem Vater ein Niesbrauchrecht für einen Teil der Bäume eintragen lassen um hier nochmal 50 lt Alkohol als Stofbesitzer zur Verfügung zu haben. Dies war die letzten Jahre so in Ordnung, jetzt kommt das Zollamt und möchte diese verfahren einstellen wegen angeblicher Förderprobleme im MEKA Programm. Im MEKA Programm sind die Grunstücke sowie der Streuobstbestand auf meinen Betrieb angemeldet. Das ALLB Sigmaringen hat mit diesem System kein Problem ,nur das Zollamt meint,das es sich hier um Doppelförderung handelt. Ich bitte Sie nun mein Anliegen zu überprüfen .
Mit freundlichem Gruß
Schäfer