Frage an Lothar Maier von Artur G. bezüglich Finanzen
Die letzte Änderung des EStG, der nach Verluste aus Termingeschäften nur noch unterjährig bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verrechnet werden können, wohingegen Gewinne uneingeschränkt der Abgeltungssteuer unterliegen, könnte sowohl gegen das Netto- als auch gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip des deutschen Steuerrechts verstoßen, und ist darüber hinaus ein Schlag ins Gesicht für alle Bürger, die Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen wollen.
Konkret kann der genannte Betrag von TEUR 10 selbst bei geringem Anlagekapital schnell erreicht sein, sofern ein Anleger aktiv sein Portfolio managt.
Nimmt ein privater Anleger zum Beispiel durch Termingeschäfte TEUR 100 ein, verliert aber durch Absicherungsgeschäfte TEUR 90, so wären von diesen TEUR 90 nur noch TEUR 10 anrechenbar und es wäre Abgeltungssteuer auf einen Betrag von TEUR 80 fällig.
Der Anleger müsste demnach bei einem Gewinn von nur TEUR 10 Abgeltungssteuer in Höhe von TEUR 21 entrichten.
Im Extremfall können Menschen dadurch in die Schuldenfalle bis hin zur Privatinsolvenz getrieben werden.
Ich bitte diesbezüglich um eine Stellungnahme.