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Frage von Sami A. •

Frage an Lothar Maier von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Maier,

ich konnte in den vergangenen Jahren leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) sammeln. Als ehemaliger Stuttgarter interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß viele Richter immer wieder dieselben Gutachter beauftragen, könnte man hierfür als Indiz betrachten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist auch die Qualität der meisten Gutachten höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen an Gutachten in familienrechtlichen Verfahren erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin ja kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste (wie er zu dieser Einschätzung kam, bleibt mir ein Rätsel). Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.

Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter nur ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr A.,

Haben Sie freundlichen Dank für Ihre Zuschrift. In der angesprochenen Frage bin ich nicht wirklich sachkundig, das Thema erscheint mir aber wert, es einmal im Bundestag zu thematisieren. Ich werde es daher in Kürze im Arbeitskreis Recht und Verbraucherschutz der AfD-Bundestagsfraktion ansprechen. Der Gedanke einer justizgemeinsamen Liste spezialisierter Sachverständiger ist durchaus naheliegend. Meines Wissens unterhalten z.B. auch sowohl die Industrie- und Handelskammern wie auch die Handwerkskammern solche Listen, aus denen man den jeweils bestgeeigneten Gutachter für das zu behandelnde Thema ermitteln und beauftragen kann. Ich stimme Ihnen zu, dass man die Wahl des Sachverständigen nicht allein den Richtern überlassen sollte, auch wenn ich diesen zugestehe, dass sie sich redlich mühen, keine personellen Fehlentscheidungen zu treffen. Das forensische Gutachterwesen ist allerdings immer wieder ins Gerede gekommen durch Gutachter, die krasse Fehleinschätzungen vertreten haben.
Gerne werde ich Ihnen das Ergebnis der Diskussion im AK Recht und Verbraucherschutz demnächst wieder mitteilen (etwa Monatsmitte Juli).

Beste Grüße
Prof. Dr. Lothar Maier, MdB