Frage an Lothar Dinges von Stephanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dinges,
besten Dank für Ihre schnelle Antwort.
Leider ist es jedoch keine Beantwortung meiner Fragen.
Ich fragte Sie als Vertreter der Freien Wähler nicht nach Volksbegehren und Volksentscheid, sondern nach ggf. geplanten Wahlrechtsänderungen in Niedersachsen durch die Freien Wähler, z. B. in einem von den Freien Wählern mitgetragenen Volksbegehren (ähnlich wie durch die Partei die Grauen in Hessen oder Mehr Demokartie e. V. in Hamburg).
Ich wiederhole daher noch ein Mal meine Fragen und ersuche Sie um konkrete Antworten dazu:
1.) Ist es für die Freien Wähler nicht eine der wichtigsten Aufgaben, durch Volksbegehren Wahlrechtsänderungen ähnlich denen in Hamburg einzuleiten?
2.) Gab es entsprechende Aktivitäten der Freien Wähler bereits in der Vergangenheit?
3.) Und vor allem:
Sind Aktivitäten zu Wahlrechtsänderungen in Niedersachsen für die Zukunft geplant?
Ich bin auf Ihre Antwort sehr gespannt.
Viele Grüße
Stephanie Adler
Hallo, liebe Stefanie Adler!
Leider muss ich hier eingestehen, dass ich die Fragen ad hoc nicht präzise beantworten kann und auch nicht mehr als nötig rumeiern will, um mit Umschreibungen die exakte Beantwortung der Frage nicht umgehen möchte. Denn das ist typisches Politikergehabe.
Ich habe zwar in einigen Bereichen des Programms mitgearbeitet, weiß aber natürlich nicht alles. Ich werde aber in den nächsten Tagen jedoch versuchen, Ihre Fragen exakter zu beantworten, nachdem ich etwas recherchiert habe.
Ich zitiere vorerst aus unsrem Programm:
Wir wollen,
a.. dass sich der Bürgerwille und die politische Meinungsbildung in unserer Demokratie wieder von Wählerinnen und Wählern zur Regierung durchsetzt und nicht umgekehrt
b.. eine Erleichterung von Bürgerbegehren und eine unbürokratisch, umfassende Förderung des bürgerschaftlichen politischen und sozialen Engagements, insbesondere außerhalb der etablierten politischen Parteien
c.. umfassende Informationsfreiheit zur Transparenz von Behördenvorgängen und Eingaberechte gegenüber den Behörden. Dieses hat zu geschehen durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen
d.. die Wiedereinführung der Wiederspruchsebene gegen Behördenmaßnahmen
e.. den Einfluss von Lobbyisten und Interessensgruppen auf politische Entscheidungsträger auf die Anhörungsebene begrenzen
f.. eine Änderung der Verwaltungsstrukturen und eine Verwaltungs- und Gebietsreform auf kommunaler Ebene nach den Erfordernissen eines Flächenstaates.