Frage an Lothar Binding von F S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binding,
Ich haette gern gewusst, inwieweit sie der Meinung sind, dass das Rechtsempfinden der Bevoelkerung mit dem derzeitigen Arbeitsrecht in Bezug auf eine fristlose Verdachtskuendigung im Einklang steht.
Ich beziehe mich dabei auf den Pfandbon bzw. Emmely-Fall.
Waere es nicht moeglich, dass Kuendigungsrecht so zu aendern, dass im Falle eines geringen Vergehens nur eine Abmahnung moeglich waere?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Schubert,
als ich zur Faschingszeit etwas über den von Ihnen erwähnten Fall 1,30 Euro Pfandbon-Verdacht in der Zeitung las, konnte ich die Schilderungen nicht glauben. Ich fragte mich, was wohl passieren würde, wenn wir feststellten, dass ein Richter, der über seine Dienststelle Büromaterial beschaffen lässt, einen Kugelschreiber mit einem Wert von 3,90 Euro zu Hause seiner Frau überlässt die damit einen Einkaufszettel schreibt. Nun wissen wir, dass sich der Arbeitgeber zu 100 % auf seinen Arbeitnehmer verlassen können muss, andernfalls das Vertrauensverhältnis gestört ist und Entlassung nicht nur droht, sondern richterlich bestätigt wird?
Leider kenne ich den "Pfandbon bzw. Emmely-Fall" nur aus der Zeitung. Genau genommen aus drei Zeitungen, aber ich weiß, dass häufig viele verschiedene Journalisten von verschiedenen Zeitungen aus derselben Quelle schöpfen. Deshalb möchte und kann ich mir keine fundierte Bewertung erlauben, ohne das Urteil in der Originalfassung gelesen zu haben und ohne die Urteilsbegründung genau zu kennen. Erst auf dieser Grundlage ließe sich qualifiziert über Gesetzesänderungen im Kündigungsrecht nachdenken.
Ich werde den in Ihrer Frage enthaltenen Vorschlag an die SPD Arbeitsgruppe Recht, unsere Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag, weiter geben.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding