Frage an Lothar Binding von Volkmar P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bindig.
Ich bin auf der Seite "www.ximig.de" angemeldet. Hier habe ich ein Profil "GOTT" erstellt. Dieses wurde gesperrt. Die Argumente seitens der Betreiber verstehe ich mittlerweile.
Bei dem heute stattfindenden Briefwechsel erhielt ich folgendes:
"Im Grundgesetz ist das Recht auf freie Entfaltung und Unversehrtheit jeglichen Glaubens verbrieft, genauso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Geht man nach der Reihenfolge, steht zweiteres vor ersterem zurück, die Religionsfreiheit steht also über der Meinungsfreiheit."
Bitte erklären Sie mir dies! Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Prüfer
Sehr geehrter Herr Prüfer,
Sie verstehen sicher, dass ich Sie bitte, Ihren Korrespondenzpartner erklären zu lassen, was er Ihnen schreibt. Wenn Sie sich schon einmal etwas mit Logik befasst haben, wissen Sie sicher, dass eine Implikation ohne Wert ist, wenn über den Wahrheitsgehalt ihrer Prämisse keine Aussage möglich oder sie falsch ist.
Die Antwort auf Ihre Frage "Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?" ist Nein. Diese Antwort könne Sie schnell aus dem Grundgesetz ableiten.
Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding