Frage an Lothar Binding von Eugen S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binding,
ich konstatiere, dass sich Politiker aller Parteien sehr engagieren, um der Finanzkrise Herr zu werden. Mich bewegen aber auch Fragen, die von offizieller Seite kaum thematisiert werden:
Was unternehmen die Regierungen konkret, um die Ursachen der Bankenkrise zu beseitigen? Ist z. B. der Handel mit allen die Krise verursachenden Finanzprodukten verboten worden? Was wurde oder wird gemacht, um die Finanzaufsicht zu stärken? Sind Gesetze in Vorbereitung oder verabschiedet, welche die persönliche Haftung der verantwortlichen Personen sicherstellen? Ich bin mir bewusst, dass die erforderlichen Änderungen nicht über Nacht verabschiedet werden können, aber eine zeitliche Vorgabe ist wohl das mindeste, um diese Krise nachhaltig zu lösen.
Last, but not least: Werden diejenigen Personen (in den USA)juristisch verfolgt, welche Schrott-Anleihen zu 1A-Anleihen deklariert oder bewusst in Umlauf gebracht haben oder tut man weiter so, als wäre die Katastrophe unvermeidbar gewesen, etwa so, als wäre ein großer Meteorit auf die Erde gestürzt?
Wieso werden Allerweltsbetrüger oder grob fahrlässig handelnde Personen, die einen vergleichsweise geringen Schaden anrichten, juristisch bestraft, aber Bangster nicht, welche die Weltwirtschaft in ungeheuerlicher Weise in die Krise stürzen?
Mit weihnachtlichem Gruß
Eugen Schiebel
Sehr geehrter Herr Schiebel.
Vielen Dank für Ihre Mail. Sie schreiben: „Was unternehmen die Regierungen konkret, um die Ursachen…“ und führen damit schnell zu einer der Hauptaufgaben. Selbst wenn ein Land die besten Regulierungen, die besten Aufsichtssysteme und Aufsichten und die verantwortungsvollsten Finanzdienstleistungen und Finanzberater hätte, wäre damit den Ursachen der Finanz- oder wie Sie schreiben „Bankenkrise“ nicht zu begegnen. Denn hier geht es um eine internationale Aufgabe.
Politische Vorbemerkung:
Während Peer Steinbrück in seiner hoch kompetenten, nicht immer sanftweich diplomatischen Art, noch vor wenigen Jahren für seine Vorschläge zur Regulierung der Finanzmärkte neoliberal ausgelacht wurde, gibt es heute international eine größere Bereitschaft die Selbstzerstörungskräfte des Kapitalismus in den Blick zu nehmen. Ein erster Schritt. Auffällig ist dabei, dass neoliberale Ideologen und liberale Spaßpolitiker abgetaucht sind. In der Not scheint der Staat sich einmischen zu dürfen. Gibt es Probleme oder Verluste, dürfen also alle bezahlen, gibt es Gewinne, sind auch noch so geringe Steuern des Teufels, müssen gesenkt werden; die Privaten bedienen sich der Selbstregulierungskräfte des freien Marktes. Mir hat das mal jemand so erklärt: Angenommen, es gäbe tatsächlich „schlechte“ Produkte im Markt. Beispielsweise am Markt der Finanzprodukte. Dann würde doch keiner so dumm sein, solche Produkte zu kaufen. Und wenn niemand ein Produkt kaufe, verschwinde es wie von selbst vom Markt. Deshalb sei der Markt ein sich selbst reinigendes System und brauche keine staatliche Regulierung. Staatliche Regulierung sei der Wunsch von sozialistischen oder kommunistisch orientierten Ideologen, um den freien Bürger zu gängeln.
Handel, Aufsicht, Haftung, die Vorschläge der SPD:
Sie fragen hauptsächlich nach Ursachenbekämpfung bzw. Krisenprävention in den Bereichen Handel mit Finanzmarktprodukten, nach Finanzaufsicht und persönlicher Haftung. Deshalb nachfolgend in Kurzfassung die vierzehn Vorschläge der SPD, die von unserer Arbeitsgruppe „Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten“ erarbeitet wurden.
1. Höhere Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge der Finanzinstitute
2. Strengere Bilanzierungspflichten der Finanzinstitute
3. Mindestens 20 Prozent Selbstbehalt bei Verbriefungen
4. Verbot schädlicher Leerverkäufe
5. Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme
6. Persönliche Haftung der verantwortlichen Finanzmarktakteure (vergleiche unten: Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz, KapInHaG)
7. Stärkung der Europäischen Aufsicht
8. Verbesserte Ratings
9. Zentrale und neue Rolle für den IWF
10. Straffere Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity-Fonds
11. Mehr Transparenz bei Staatsfonds
12. Stärkung der Beteiligungsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
13. Austrocknung von Steueroasen
14. Erhaltung des Deutschen Drei-Säulen-Modell – Konsolidierung der Landesbanken
Ich hoffe sehr, dass sich diese Vorschläge inzwischen leichter international vereinbaren und in der nationalen Gesetzgebung möglichst vieler Länder verankern lassen.
Viele Vorschläge klingen allerdings einfacher als sie sind, wenn es zu einer international abgestimmten nationalen Gesetzgebung kommen soll. Ich versuche, die Komplexität und unsere Lösungsansätze an ein oder zwei Beispielen (Transparenz, Verbote) zu verdeutlichen.
Die Hauptverantwortlichen am Finanzmarkt sind Vorstände, Aufsichtsräte, Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Viele privatrechtliche Verträge stehen kurzfristigen Lösungen im Weg, ein Geflecht von Verantwortlichkeiten und grenzüberschreitenden Vorgängen macht die Lage unübersichtlich. Deshalb steht im Mittelpunkt unserer Forderungen auch der Begriff Transparenz.
Aber wenn Sie sich die Sprache z.B. vieler Banker anhören, dann ist schnell zu erkennen, dass es nicht um Beratung, sondern um Verschleierung geht. Ich meine nicht die Fachsprache untereinander, ich meine die Sprache, die mit Kunden gesprochen wird, mit einer alten Dame im Alter von 87, der ein Zertifikat aufgeschwatzt werden soll, mit einem Elektromeister, der 20.000 Euro anlegen möchte oder einem Familienvater, der eine Anlage für die Ausbildungsrücklage für seine Kinder sucht. Fragen sie genauer nach, wird schnell eine Atmosphäre erzeugt, in der sie sich ziemlich dumm vorkommen: „Zertifikate“ und „Triple A“, ABS, „CDS“ und „CDO“ und „Broad Index Secured Trust Offering“ – „das kennt man doch. Das weiß doch jedes Kind…“ ist die Botschaft. Und die Botschaft ist: „Kaufen Sie!“
Bei Versicherungen oder anderen Wertpapierhändlern sieht es oft nicht besser aus.
Ich möchte aber differenzieren. Es gibt auch gute Berater, gute Institute, seriöse und seriös erklärte Produkte.
Allerdings ist es auch mit „Verboten“ ist es nicht so einfach, wie es aussieht.
Geben wir Sparer unser Geld einer Bank, erwarten wir Zinsen, haben aber das Risiko, dass wir im Insolvenzfall der Bank, das Geld nicht zurückbekommen. Die Bank ihrerseits gibt unser Geld gegen Zinszahlung an Kreditnehmer, z.B. für Investitionen in Unternehmen, für einen Hausbau, ein Auto oder eine neue Küche. Nun hat die Bank das Risiko, „ihr“ Geld nicht zurück zu bekommen. Wir haben also Forderungen an die Bank, die Bank hat Forderungen an ihre Kreditnehmer.
Solche Forderungen, einmal im Markt, können verkauft werden. Die Bank A fasst die Forderungen zusammen, sie bildet ein Bündel solcher Forderungen und verkauft diese Forderungen an die Bank B – dann hat die Bank B die Forderungen übernommen und die ursprünglichen Kreditnehmer zahlen nun bei dieser Bank B ihren Kredit ab. Weil aber Bank B das Risiko dieses Kreditbündels eigentlich scheut, schließt sie eine Versicherung gegen den Ausfall der Kreditrückzahlungen ab. Die Versicherung übernimmt also das Risiko der Bank B für den Fall, dass Bank B nicht alles Geld aus den Krediten zurück erhält. Nun lassen sich – einmal am Markt – die Risiken aus Kreditgeschäften und die Risiken aus Versicherungsgeschäften wiederum bündeln und anschließend verkaufen. Der Käufer kann sich gegen das damit eingegangene Risiko natürlich versichern…
Und es stellt sich die Frage, an welcher Stelle die Verbote greifen müssten und wie noch zulässige Transaktionen von nicht mehr zulässigen abgegrenzt werden können.
In dem eben beschriebenen Prozess werden handelbare Wertpapiere aus der Bündelung von Forderungen erzeugt – das wird Verbriefung genannt.
Es bleibt die Frage, woher der Käufer solcher Forderungen eigentlich das Geld hat, um diese Wertpapiere zu kaufen. Die Antwort: durch die Emission von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt. (Oft werden diese Käufer extra gegründet, so genannte Einzweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle, SPV).
Soll das Verbriefungsgeschäft funktionieren, muss es natürlich einen kontinuierlichen Geldfluss geben, um die Kosten des Käufers abzudecken. Diese Geldquelle sind die Kreditschuldner, die über die gesamte Kreditlaufzeit durch Zins- und Tilgung dem Gläubiger einen Geldzufluss sichern. Fallen Kreditschuldner aus, bricht das System zusammen.
Deshalb ist es so wichtig zu wissen, wie die Risiken (d.h. die Zuverlässigkeit der Schuldner auf jeder Stufe) aussehen. Diese Frage untersuchen die Ratingagenturen. (Der Name kommt von dem englischen Wort „to rate“ „urteilen, einschätzen, bewerten“.) Ich wollte in einer Anhörung des Finanzausschusses etwas über die Vorraussetzungen und die mathematischen Verfahren zur Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten erfahren – aber leider war keine der Agenturen bereit, ihre Verfahren und Rechnungen offen zu legen. Es sei viel zu kompliziert, mathematisch eben… ich habe dann erklärt, dass ich Mathematik studiert habe und keine Scheu vor einer guter Erklärung. Es half nichts.
Sie fragen nach „Schrott-Anleihen“. Hier ist die Geschichte, wie aus hoch risikoreichen Verbriefungsgeschäften etwas ganz anderes wurde. Das Zaubermittel heißt Tranchierung: Bündel von Forderungen, oder ein Bündel von Bündeln von Forderungen werden „tranchiert“. Tranchierung (franz.: tranche = Scheibe) funktioniert beispielsweise so: Eine Anzahl („Bündel“) von Forderungen, z.B. Darlehen, wird zu einem so genannten Darlehensportfolio zusammengefasst, um es weiterverkaufen zu können.
Stellen Sie sich eine Metzgerei vor, die Gammelfleisch mit gutem Fleisch mischt und daraus Wurst herstellt…
Dieses Darlehensportfolio wird nicht als kompaktes Einzelstück, als ein einheitliches Wertpapier verkauft, sondern in einzelnen Scheiben zerlegt –die „Experten“ sprechen von einer „Struktur von Wertpapiertranchen“.
Im Regelfall werden drei Tranchen gebildet. Diese Tranchen werden in eine Rangfolge gebracht: „gut“, „mittel“, „schlecht“ bzw. „Senior“, „Mezzanine“, „Equity“.
Darlehensrückzahlungen sind unterschiedlich sicher, manche Darlehnsnehmer zahlen zuverlässig Zinsen und Tilgungsraten, andere sind weniger zuverlässig, einige zahlen nicht zurück. Die Tranchierung ermöglicht nun Tilgungen, Zinsen, natürlich auch Verluste aus den Darlehen auf die Tranchen des Wertpapiers unterschiedlich zu verteilen.
Denn die Tranchen werden bei der Rückzahlung unterschiedlich behandelt. Alles Geld, das die ursprünglichen Kreditnehmer als Zinsen oder Tilgung einzahlen, bekommen zunächst die Käufer der Senior Tranche. Erst wenn sie alle das ihnen zustehende Geld erhalten haben, wird an die Käufer der Mezzanine-Tranche ausgeschüttet und erst danach an die der Equity-Tranche. Man spricht daher auch vom Wasserfall-Prinzip.
Umgekehrt erhält die unterste, die nachrangige Tranche als erste die Verluste. Bis zu ihrem Nominalbetrag schützt die unterste Tranche (First Loss Piece) auf diese Weise alle über ihr stehenden Tranchen vor Verlusten.
In der Praxis wird der Geldrückfluss (Zins und Tilgung) so gesteuert, dass eine Ratingagentur die oberste Tranche in ihrem Rating mit Triple-A bewerten kann, denn mittels der Verlustabschirmung durch die unteren Tranchen ist die oberste Tranche – sagen wir mal – ohne Ausfallrisiko. Man sagt: Es findet eine Strukturierung der Cashflows statt.
Im Ergebnis gab es dann z.B. einen großen Teil Senior-Produkte, also ganz tolle Wertpapiere, einen weiteren Teil Mezzanine Produkte, also nicht ganz so tolle Papiere und einen kleinen Rest, der Equity genannt wird und hoch risikoreich und verlustverdächtig war und nur mit großen Abschlägen verkäuflich.
Heute werden solche schlechten Papiere toxisch genannt, also giftig und toxische Papiere können den ganzen Markt vergiften. Sie machen alles unsicher, weil keiner genau weiß, wie viele toxische Papiere im Markt sind und wie sie sich verteilen. Kein Wunder, dass sich die Banken gegenseitig nicht mehr vertrauen.
Nun fragen Sie, ob „diejenigen Personen (in den USA)juristisch verfolgt (werden), welche Schrott-Anleihen zu 1A-Anleihen deklariert…“ haben? Das wünsche ich mir sehr. Aber wahrscheinlich wird es darauf hinaus laufen, dass ja nur auf der Grundlage der Angaben z.B. der Bank geratet werden konnte. Und die Angaben waren nun mal so. Der Vorstand der Bank wird in der Hierarchie nach unten blicken, der Aufsichtsrat hat das Geschäftsmodell ganz anders verstanden und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft ja nur in engen gesetzlichen Grenzen… Sie bemerken, warum wir uns immer wieder um Transparenz kümmern müssen und warum bestimmte Leute genau diese Forderung besonders ärgert.
Ein Vorschlag der SPD Finanzpolitiker ist nun, bei jeder Transaktion auf jeder Ebene den Verkäufer zu verpflichten, einen bestimmten Anteil des (unkalkulierbaren) Risikos bei sich, also in seiner eigenen Bilanz zu behalten. Damit wird der Verkäufer vorsichtiger sein müssen bei der Beurteilung von Risiken.
Normalerweise gibt man einen Kredit doch nur aus, wenn man denkt, dass man den Kredit zurück bezahlt bekommt. Wenn Sie einen Kredit für ein Haus mit einer Laufzeit von 25 Jahren möchten, wird Ihre finanzielle Lage genau geprüft, Sicherheiten müssen her, eine Hypothek auf das Haus, eine Unterschrift von Ihrer Tante als Bürgin etc. etc. Jedenfalls sichert sich die Bank gut ab. Wenn aber die Bank Ihnen den Kredit schon mit der Absicht gibt, diese Forderung in Kürze an jemand zu verkaufen, kann es der Bank eigentlich fast egal sein, ob Sie die nächsten 25 Jahre Ihren Kreditverpflichtungen nachkommen. Die Bank prüft Ihre finanzielle Lage schlechter, scheint großzügiger. Damit geht sie aber auch leichtsinniger mit den Spareinlagen ihrer anderen Kunden um, deren Spargelder sie ja nur an Sie verleihen darf, wenn die Bank sicher sein kann, dass die Gelder zurück fließen.
Zur Absicherung solcher Risiken müssen die Banken Rücklagen bilden. Wenn ein Kredit nicht zurück bezahlt wird, bekommt der Sparer seine Einlage aus dieser Rücklage zurück.
Deshalb schlagen wir zum Schutz der Sparer strengere Regeln zur Bildung dieser Rücklagen bzw. die Verstärkung von Eigenkapital vor. Auch das erhöht die Vorsicht bei der Vergabe von Krediten und beim Handel mit Wertpapieren ohne klare Risikoabschätzung.
Wie weit gesetzliche Regelungen dabei greifen können ist z.B. an der jüngsten Gesetzgebung und den Verwaltungsvorschriften zur Finanzmarktstabilisierung zu sehen:
Worauf die SPD Fraktion stolz ist Rettungsmaßnahme - Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) wurden im § 10 bereits folgende Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung möglich – wobei ein spezielles Gremium des Haushaltsausschusses zum Finanzmarktstabilisierungsfonds Kontrollaufgaben wahrnimmt und als Bindeglied zwischen Regierung und Parlament fungiert.
Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte aus dem Gesetz zitiert:
(1) Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds nach den §§ 6 bis 8 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten.
(2) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über die von den begünstigten Unternehmen des Finanzsektors zu erfüllenden Anforderungen an die geschäftspolitische Ausrichtung, bei Kreditinstituten insbesondere die Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Krediten, und die Nachhaltigkeit des verfolgten Geschäftsmodells,
1. die Verwendung der aufgenommenen Mittel,
2. die Vergütung ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen,
3. die Eigenmittelausstattung,
4. die Ausschüttung von Dividenden,
5. den Zeitraum, innerhalb dessen diese Anforderungen zu erfüllen sind,
6. Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen,
7. die Art und Weise, wie dem Fonds Rechenschaft zu legen ist,
8. eine von dem vertretungsberechtigten Organ mit Zustimmung des Aufsichtsorgans abzugebende und zu veröffentlichende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der in Nummer 1 bis 8 einzuhaltenden Anforderungen,
9. sonstige Bedingungen, die zur Sicherstellung des Zweckes dieses Gesetzes nach Absatz 1 erforderlich sind.
Was in Deutschland schon vor der Krise Gesetz war
Aus Platzgründen möchte ich hier nur einige wichtige Gesetze, Regeln und
Einrichtungen nennen, wobei es mir wichtig ist zu erwähnen, dass bestimmte
Ursachen der Finanzkrise nicht aufgetreten wären, hätten die USA und die
Finanzinstitute in den USA ähnliche Regeln eingehalten, wie sie in
Deutschland gelten, dies gilt insbesondere für Eigenkapitalvorschriften
gemäß Basel II - unter Einschluss der Zweckgesellschaften.
Zunächst möchte ich auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial
Instruments Directive – MiFID) hinweisen. Sie verbessert den Anlegerschutz,
regelt und harmonisiert die Bedingungen für den Wertpapierhandel in Europa.
Nun zur Gesetzgebung in Deutschland, mit der unser Finanzplatz in den
vergangenen Jahren auf vielfältige Weise reguliert wurde.
• Basel II, die neue Eigenkapitalvereinbarung
• Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG)
• Gründung einer Allfinanzaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
• Finanzmarktförderungsgesetz (FFG)
• Kreditwesengesetz (KWG)
• Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
• Börsengesetz (BörsG)
• Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG)
• Risikobegrenzungsgesetz
• Investmentgesetz (mit der Regulierung von Hedge Fonds und Anlegerschutzbestimmungen) (InvG)
Darüber hinaus wurden für Belegschaften - im Fall einer Übernahme - Informations- und Beteiligungsrechte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben und der Schutz für Kreditnehmer - im Fall von ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungen – verbessert.
Weitere Vorschläge
Kürzlich habe ich in Kooperation mit einem Landtagskollegen, der sich um eine ältere Dame in seinem Wahlkreis kümmert, den Vorstand der „Beraterbank“ angeschrieben, weil die Mitarbeiter in einer der Bankfilialen den Dialog mit mir gescheut hatten.
Diese Mitarbeiter hatten sich um das für den Pflegenotfall langjährig gesparte Guthaben einer, Sie lesen richtig, 92jährigen Frau, gekümmert. Wenige Monate später waren aus den 200.000 Euro 40.000 Euro geworden, obwohl die Frau nach „risikoarmen“ Anlagen gefragt hatte.
Der Vorstand hatte es bis heute nicht nötig zu antworten.
Vor diesem Hintergrund denke ich an weitere Maßnahmen:
• Berater in Banken und Versicherungen müssen Beratungsprotokolle erstellen und von den Kunden abzeichnen lassen.
• Berater in Banken und Versicherungen müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
• Bank- und Versicherungsmitarbeiter müssen persönlich haften – für sie wird eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
• Für Falschberatung muss die Verjährungsfrist von drei auf mindestens 10 Jahre verlängert werden.
• Freie und angestellte Finanzdienstleister müssen ihre Umsatzziele und Provisionen transparent machen.
• Berater für bestimmte Produkte müssen ihre Umsatzbeteiligung bzw. Provision für diese Produkte transparent machen, damit der Anleger erkennt, ob das konkrete Beratungsmotiv in der Provision des Beraters liegt oder beim Anlagevorteil für die Kundin oder den Kunden.
• Berater müssen ihrem Kunden nachweisen, wie sie die Werthaltigkeit der Finanzdienstleistungsprodukte geprüft haben.
Außerdem bin ich dafür, den schon im Jahr 2004 erarbeiteten Gesetzentwurf zu „Verbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen“, das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, um Regelungen für die persönlichen Haftung von Managern in Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganen beschleunigt gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Darüber hinaus müssen wir erneut über den Wertschöpfungsbegriff nachdenken. Dabei stoßen wir schnell auf die Frage, ob es sich nicht lohnt, zwischen Finanzprodukten zu unterscheiden, die der Realwirtschaft dienen und solchen, die lediglich dem Selbstzweck dienen, durch Spekulation Geld mit Geld zu scheffeln…
Jetzt ist meine Antwort mal wieder sehr lang geworden und trotzdem noch nicht vollständig. Aber mit Blick auf das zu Ende gehende Jahr mache ich hier Schluss und wünsche Ihnen einen guten Rutsch und alles Gute in 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding