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Frage von Anton G. •

Frage an Lothar Binding von Anton G. bezüglich Innere Sicherheit

Zum Thema Spielzeugwaffen und Anscheinsregelung

Mach sich ein Kind oder Erwachsener, das eine Spielzeugwaffe/Softair in einer Tasche oder sonstigen verschlossenen Behältnis (Pappkarton/OVP) transportiert, einer Ordnungwidrigkeit schuldig?

Gelten die gleichen scharfen Regeln (verschlossenes Behältnis, Munition und Magazin getrennt aufbewahren) zm Transport einer Spielzeugwaffe, wie für den Transport einer echten Waffe?

Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Anscheinswaffe nur durch ihr Aussehen eine Gefahr bedeuten könnte und darum ein Transport, der das Spielzeug dem Blickfeld der Öffentlichkeit entzieht, ausreichen sollte.
Im Moment scheint es aber, dass hier auch die Regeln für echte Waffen zu Anwendung kommen (Geldbuße bis 10000 Euro usw.), bei denen es vor allem darum geht den schnellen und scharfen Zugriff auf die Waffe während des Transportes stark einzuschränken.

Muss für jede Spielzeugpistole ein abschliesbarer Wafenkoffer besorgt werden?

Kann man erwarten, dass Kinder die relevanten Waffengesetze für ihr Spielzeug, zum Führen einer Waffe, kennen?

Ist zu erwarten, dass eine Verwaltungsvorschrift diesen besonderen Sachverhalt der Transportes von Spielzeugpistolen, gesondert regelt?

mfg
Anton Gutwein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gutwein,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie beziehen sich auf Änderungen im Waffengesetz, die wir am 22. Februar 2008 im Bundestag verabschiedet haben und die zum 1. April 2008 in Kraft getreten sind.

Wir stellen unter anderem mit der Reform das offene Mitführen von Anscheinswaffen unter Verbot. Der Erwerb der Nachbildungen bleibt weiterhin erlaubt. Der Transport in der Öffentlichkeit muss jedoch in einem geschlossenen Behälter erfolgen. Die Verwendung eines speziellen Waffenkoffers ist nicht notwendig.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Nachbildungen beispielsweise von Kriegswaffen und Pumpguns nichts in den Händen von Kindern und Jugendlichen verloren haben, weil sie ein Gewaltpotential zur Schau stellen und der Gewaltbereitschaft Vorschub leisten.

In der Vergangenheit führte die Bedrohung mit einer Anscheinswaffe bereits häufiger zu langer Traumatisierung der Opfer. Dabei denke ich zum Beispiel an den Schulamoktäter von Emsdetten, der mit Anscheinswaffen sein späteres Handeln trainiert hat.

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine sehr große Auswahl an Spielzeug und Freizeitbeschäftigungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund sollten Erwachsene dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche nicht in den Besitz derartiger vermeintlicher Spielzeuge geraden, womit sich auch die Frage der Kenntnis von Kindern bezüglich der Waffengesetze erübrigen würde.

In der Hoffnung, Ihnen Ihre Fragen konstruktiv beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding