Frage an Lothar Binding von Lothar A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Binding,
das Saarland hat von allen Bundesländern eine Form hinsichtlich Rauchverbot gewählt, die diesen Namen nicht verdient. Außerdem werden aus meiner Sicht durchaus Ausnahmen zugelassen, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche der Länder fallen. Gemeint ist zum Beispiel das Jugendschutzgesetz. Darin heißt es sinngemäß:"In Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren das Raucher in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden." Es darf davon ausgegangen werden, dass hier der Gesetzgeber seine Verantwortung gegenüber diesen Schutzbefohlenen dokumentiert hat.
Weiter, wenn ich bis dahin die Einlassungen aller Verantwortlichen richtig verstanden habe, ist es unbestreitbar, dass vom Passivrauchen kaum eine geringere Gefahr ausgeht als vom aktiven Inhalieren. Somit könnte die Bundesregierung von ihrem Direktionsrecht Gebrauch machen und den sogenannten "inhabergeführten" Kneipen verbieten, sofern sich diese als Raucherkneipen deklariert haben, einen Besuch dieser Zielgruppe zuzulassen.
In der Praxis bedeutet dies für mich, dass z. B. alle Sportheime, die in dieser Kategorie zu sehen sind, den Besuch von Kindern und Jugendlichen unterbinden müssen.
Wie sehen Sie die Rechtslage?
Sehr geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihren Brief. Ihre Bewertung gesetzlicher Rauchverbote auf Bundesländerebene teile ich. Die Gesetzeslandschaft im Bund und den Ländern ist vielfältig und einzelne Gesetze sind manchmal nicht sehr klar formuliert, miteinander nicht vergleichbar und enthalten zu viele Ausnahmen.
Es gibt sogar in Einzelfällen Vorschläge, den erreichten Gesundheitsschutz in den Ländern, die klare Verbote erlassen haben, wieder zu durchlöchern, anstatt Ausnahmen abzuschaffen und Wettbewerbsverzerrungen in Folge von Sonderregelungen zu vermeiden. Es wird deutlich, wie stark uns die Tabaklobby mit der Jahrzehnte andauernden Tabakwerbung manipuliert und die Sucht verbreitet hat. Dies können wir nur durch politisch kluge Entscheidungen kompensieren.
Dabei ist der Gesundheitsschutz nicht teilbar und sollte für alle Personen und Räume gleichermaßen gelten. Jugendschutz ist längst eindeutig gesetzlich geregelt - hier kommt es auf die Erziehungsberechtigten und den Vollzug an.
Die logische Konsequenz Ihrer Darstellung der Situation in Sportheimen, Kindern den Zutritt von inhabergeführten Sportheimen zu verwehren, wäre theoretisch logisch. Diese Konsequenz würde aber bedeuten, dass Kinder und Jugendliche diskriminiert würden, weil Ihnen der Besuch von Sportheimen bzw. bestimmten Räumen verboten wäre.
Im Status quo haben sie ja nur die Wahl zwischen Fernbleiben oder Passivrauchen. Dies ist eine unbefriedigende Auswahl von Optionen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sportstätten Orte der Gesundheitsförderung sind, an denen gerade Kinder und Jugendliche durch Bewegung zu einer gesunden Lebensführung angeleitet werden. Dieser Widerspruch kann nur durch strenge und einheitliche Verbote aufgelöst werden. Die Politik ist weiterhin - auch wenn schon wichtige Schritte gegangen wurden - gefordert Abhilfe zu schaffen - notfalls durch Bundesgesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding