Frage an Lothar Binding von Ewald S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Binding,
nachdem im Jahr 2019 das Jahressteuergesetz private Vermögende stärker besteuert werden, frage ich mich, wie das Erbschaftsteuer-Recht überarbeitet werden könnte.
Ich las neulich einen Artikel (von 2017) aus dem hervorging, dass jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt werden (Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/studie-zum-erbvolumen-deutschland-erbt-bis-zu-400-milliarden-euro-pro-jahr/20020064.html?ticket=ST-875092-YitCXULRotLDXQCJ6fye-ap6). Warum wird hier nicht ein Riegel davor geschoben? Die Kinder / Enkel / Verwandte haben für dieses Erbe schlichtweg nichts getan. Würde man es mit einer 15%-Steuer (wie 2016 von den Grünen gefordert, Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/radikales-reformkonzept-gruene-fordern-flat-tax-fuer-erben/13748458.html) belegen, könnte dieses Geld für eine Art Grundeinkommen oder zur Stabilisierung der Rentenkasse genutzt werden. Mit jedem Arbeitsjahr steigt es an (um die Motivation arbeiten zu gehen aufrecht zu erhalten bzw. zu fördern).
Gerade im Hinblick auf Chancengleichheit, Bekämpfung der Kinderarmut (das Durchschnittsalter für das erste Kind liegt bei 35 Jahren) sowie Altersarmut wäre die Option durchaus denkbar.
Wie wird sich die SPD, im Hinblick auf die Wahl im September, für die Überarbeitung der Erbschaftssteuer und steuerliche Übervorteilung von Reichen einsetzen? Hiermit sind explizit Steuersparmodelle (Unternehmertum, Fake-Spenden o. ä.) gemeint.
Sehr geehrter Herr Sorge,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de.
Hoffentlich erinnere ich mich richtig – eine Änderung der Besteuerung von Vermögen im Jahressteuergesetz 2019 ist mir nicht bekannt, aber mit Ihrer Frage zur Erbschaftsteuerreform sprechen Sie einen wichtigen Punkt an.
Die letzte Reform der Erbschaftsteuer führte zu keinem guten Gesetz. Und das sage ich, obwohl ich am Prozess beteiligt war und dem Gesetz auch zugestimmt habe.
Warum ist es ein schlechtes Gesetz? Weil es eine Ansammlung von Ausnahmetatbeständen ist, die es reichen Erben ermöglicht, Erbschaftsteuer zu vermeiden, zu umgehen oder zu marginalisieren.
Wie kam es dazu? Da muss man sich anschauen, wer dieses Gesetz auf Seiten der CDU/CSU verhandelt hat. In Erwartung größerer Erbschaften wurde der Entwurf des BMF von den zuständigen Berichterstattern passend umgeschrieben – und um das Gesetz nicht vollständig scheitern zu lassen… haben wir uns schweren Herzens darauf eingelassen, denn ein vorhandenes Gesetz zu ändern, zu verbessern ist leicht im Vergleich dazu, ein neues Gesetz zu erarbeiten. In jeder Gemeinderatssitzung dürfen befangene Gemeinderatsmitglieder nicht an der Debatte und Abstimmung teilnehmen. Manchmal ist zu hören: „In der Unionsfraktion wird man gleich der zuständige Berichterstatter.“
Warum habe ich dem Gesetz trotzdem zugestimmt? Auslöser der letzten Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Regelung zur Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuregelung verlangt hat. Hätte ich dem Gesetz nicht zugestimmt, hätten wir also gar keine Erbschaftsteuer mehr gehabt. Besser eine schlechte Steuer, als gar keine Steuer.
Was wollen wir nun nächste Legislaturperiode ändern? Wir möchten die Lücken und mögliche Umgehungstatbestände schließen. Wichtig dabei aber, Unternehmensnachfolgen im Erb- oder Schenkungsfall mit Stundungen und sinnvollen Verschonungsregelungen zu schützen. Unser Ziel ist es, reiche Erb:innen mit einem gerechten Anteil am Gemeinwesen zu beteiligen, denn für ein Erbe (wir sagen auch Erwerb) hat der Erbe, die Erbin nichts getan und sehr große Erbschaften sorgen mit für Ungleichheit in unserem Land, insbesondere für die extrem ungleich Verteilung von Vermögen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding