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Lothar Binding
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Frage von Andreas G. •

Frage an Lothar Binding von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,

am 17.12.2020 hatten Sie zusammen mit Frau Tillmann bekannt gegeben, dass es eine Fristverlängerung für die Abgabe von durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 bis August 2021 geben soll.

Diese Fristverlängerung soll auch mit dem BMF abgestimmt worden sein.

Nunmehr veröffentlichte das BMF folgendes Schreiben https://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/verwaltungsanweisungen/2016-steuererklaerungsfristen

Danach ist eine Fristverlängerung nur im Einzelfall und auf Antrag möglich.

Dies ist gerade nicht die versprochene unbürokratische Lösung.

Gab es tatsächlich eine Abstimmung mit dem BMF?

Warum wird nur wenige Tage später ein anders lautendes BMF Schreiben veröffentlicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Giebel,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019.

Das von ihnen angesprochene BMF-Schreiben stellt eine untergesetzliche Regelung zur Verlängerung der Abgabefrist dar. Um keine Problemen mit dem Zinslauf (beginnt nach 15 Monaten) zu bekommen, ist auf diesem Weg nur eine kurze einmonatige Verlängerung möglich.

SPD und Union streben nun eine gesetzliche Lösung zu Beginn des Jahres 2021 an, um die Frist bis zum 31. August 2021 für Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019, zu verlängern.

Hier ein Zitat aus dem Lösungsansatz im Gesetzentwurf: „Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 wird um sechs Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Absatz 4 AO ergangen ist. Gleichzeitig wird die - regulär fünfzehnmonatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert.“

Diese gesetzliche Regelung ist mit unbürokratischer Lösung gemeint und wenn alles gut geht, können wir das Gesetz noch bis Februar oder Anfang März 2021 beschließen.

Ich wünsche Ihnen ein gutes 2021 und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding