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Frage von Fritz B. •

Frage an Lothar Binding von Fritz B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Binding,

am 18.11.20 stimmt der Bundestag über das Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab.

Viele Verfassungsrechtler haben angemahnt, dass die Verordnungsermächtigungen der Exekutive dringendst wieder an die Legislative delegiert werden müssen. Ebenso haben sich die Bundestagsvizepräsidenten Kubicki und Opperman verfassungsrechtlich geäußert. Thomas Oppermann war bis 2017 Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und kritisierte wenige Tage vor seinem Tod das Vorgehen von Bund und Ländern bezüglich der Corona-Politik scharf und erwartete zusätzliche Gerichtsentscheidungen, um die Corona-Maßnahmen der Regierungskoalition zu kippen. Er bemängelte, dass die Vorbereitung auf die zweite Corona-Welle im Herbst 2020 „hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt“ abgesprochen wurden, statt den Bundestag einzubeziehen.

Diese Einbeziehung des Bundestages soll nun morgen in einem halben Tag stattfinden. Mehr nicht.

Was halten Sie von diesen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken und diesem Verhalten gegenüber dem Parlament durch die Bundesregierung und wie werden Sie abstimmen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort

MfG,
F. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kannte Thomas Oppermann sehr gut und wir alle schätzten sein Urteil sehr. Leider hat er das heute beschlossene "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" nicht mehr kennen gelernt. Seine Bedenken waren im Kontext des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verständlich. Aber der Entwurf wurde deutlich verändert... auch unter dem Einfluss der Überlegungen von Thomas Oppermann.

Wenn Sie sich die heutige Debatte im Deutschen Bundestag anhören, werden Sie schnell zu dem Ergebnis kommen, dass es klug war dem Gesetz zuzustimmen. Das schöne in einer solchen Debatte: Sie können sich das Gesetz neben die Tastatur legen und immer gleich prüfen, ob der jeweilige Redner die Wahrheit sagt oder die Unwahrheit.

Da wir mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes einen effektiveren Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Exekutive und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement erreichen, habe ich dem Gesetz natürlich zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding