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Lothar Binding
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Frage von Manuel S. •

Frage an Lothar Binding von Manuel S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Lothar Binding,

Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass Menschen in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht sind, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist.

Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt damit das PsychKG – Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.

Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen M. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage auf Abgeordnetenwatch.de. Beim Psychischkrankengesetz (PsychKG) handelt es sich um ein Landesgesetz. Wie Sie vielleicht gesehen haben, ist mein Schwerpunkt die Finanz- und Steuerpolitik deshalb fällt es mir schwer, Ihre Befürchtung mit der Sie fordern „das man auch damit sich auseinandersetzt damit das PsychKG – Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.“ einzuschätzen. Ihre Konsequenz, zu fordern, dass Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt werden, teile ich.

Deshalb könnte ich Ihre Zu Ihrer Frage ich Ihnen nur eine Antwort geben, die auf Nachfragen bei der Landesregierung beruhen würde. Ein dieser Thematik sicher nicht gerecht werdendes Verfahren.

Deshalb schlage ich Ihnen vor, sich direkt an die SPD-Landtagsfraktion NRW zu wenden. Der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herr Josef Neumann (josef.neumann@landtag.nrw.de) wird Ihnen fachlich antworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding