Frage an Lothar Binding von Martin B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Binding,
wie hoch schätzen Sie denn Schaden für das Steueraufkommen durch den Wirecard-Skandal ein? Im Raum steht häufig nur die Zahl von 1,9 Milliarden Euro, die zwar in der Bilanz erschien, die es wahrscheinlich aber nie gegeben hat. Der reale Schaden ist aber sehr viel höher. Am Tage vor dem Crash hatte Wirecard eine Marktkapitalisierung von fast 13 Milliarden, die nun fast vollständig verpufft ist. Das war aber reales Geld der Anleger, genauso wie die nun geplatzten Kredite, das Insolvenzgeld und das darauf folgende Arbeitslosengeld für einen Teil der Mitarbeiter. Ein Teil der verpufften Marktkapitalisierung wird steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich dann die Steuereinnahmen reduzieren. Es reicht also nicht, auf strukturelle Mängel der Finanzaufsicht hinzuweisen, die sich nun erst gezeigt hätten, und ansonsten so zu tun, als ob der wirtschaftliche Schaden eben hauptsächlich das Pech der (gierigen) Aktionäre sei. Tatsächlich werden auch die indirekt zahlen müssen, die mit Wirecard nichts am Hut hatten. Zur korrekten Einordnung des Skandals ist diese Zahl entscheidend. Da unsere verschlafenen Journalisten nicht danach fragen, tue ich es hier.
MfG
Sehr geehrter Herr Berndt
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de. Eine Schätzung des Steuerausfalls durch die Insolvenz von Wirecard ist nur schwer und erst möglich, wenn wir wissen, was passiert ist. Bisher konnten weder EY, noch die DPR, noch die KPMG, noch die BaFin (Zuständig für die Wirecard Bank) die Wahrheit in der Wirecard AG (Holding) finden. Urteilen und rechnen werde ich erst, wenn die kriminellen Vorgänge (durch die Staatsanwaltschaft) aufgeklärt sind. Das erkläre ich auch den Journalistinnen und Journalisten, die danach fragen.
Der Verlust bei Aktien berechnet sich ja aus der Differenz des Kauf- und Verkaufspreises. Stellen Sie sich einmal vor, sie geben jemanden den Tipp Aktie XY zu kaufen, was dieser auch macht. Der Kaufpreis beträgt 100 Euro. Am nächsten Tag steigt die Aktie überraschend auf 200 Euro und sie werden total gelobt: „Ein Plus von 100 Prozent, das ist ja fantastisch.“ Einen Tag später fällt die Aktie wieder auf 120 Euro, dann heißt es auf einmal: „Drama, Verluste von 40 Prozent“.
Jemand anderes hingegen hat die Aktie vielleicht schon bei 60 Euro gekauft, die freut sich über einen Kurs von 120 Euro. Eine dritte Person hat bei 150 Euro gekauft, die ärgert sich jetzt natürlich bei 120 Euro. Alle ärgern sich, wenn die Aktie plötzlich dramatisch an Wert verliert. Oder doch nicht? Alle Short Seller und vielleicht jene, die mitgeholfen haben die Aktie zu ruinieren, freuen sich, machen Gewinne. Sie sehen, pauschale Aussagen sind hier nicht möglich. Es kommt immer drauf an, wann man eine Aktie kauft, wann man sie verkauft und in welchem Geschäftsmodell. Insofern ist es nicht ganz leicht Ihrer Aussage: „Das war aber reales Geld der Anleger“, zu folgen.
Um noch einmal auf das Beispiel Wirecard zurückzukommen, wenn jemand eine Aktie im Sommer 2018 gekauft hat, als der Kurs bei fast 200 Euro lag, ist der Verlust im Verkaufsfall heute natürlich sehr hoch. Ist man hingegen schon viele Jahre vorher eingestiegen, als der Kurs auch nur ein paar Euro betrug, ist der Verlust im Verkaufsfall eher gering.
Damit diese Verluste nun eine steuerliche Auswirkung haben, müssen sie mit anderen Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden können. Hat man also aus anderen Geschäften dieses Jahr Gewinne geht das. Die steuerlichen Einbußen betragen dann 25 Prozent (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) dieses Verlustes. Hat man hingegen keinen Gewinn oder sogar nur auf Wirecard Aktien gesetzt, kann man seine Verluste nicht geltend machen. Das wäre natürlich dumm aber Sie legen Ihre Eier ja auch nicht alle in einen Korb. Wenn man damit stolpert, ist alles futsch.
Neben der Aktionärsseite gäbe es natürlich auch noch den Fiskus und das Unternehmen in den Blick zu nehmen. Wie gesagt. Wir sollten zunächst mehr zu wissen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding