Frage an Lothar Binding von Andreas R. bezüglich Finanzen
Lieber Herr Binding,
in Ihren zahlreichen Antworten zur Steueränderung bei Termingeschäften fallen mir Ihre klare Überzeugung und guten Absichten auf. Das reicht aber nicht, denn mit letzteren kann man ja auch den Weg zur Hölle pflastern. Ich vermisse bei einigen ihrer Aussagen die Details. Manches scheint mir lediglich Ihre Überzeugung widerzuspiegeln und wird m.E. nicht allein dadurch wahr, dass Sie es oft wiederholen.
Ihr zentrales Argument, die aktuelle Anerkennung von Verlusten schade der Allgemeinheit, ist z.B. m.E. falsch, da Verluste zwar unbegrenzt aber nur mit gleichartigen Gewinnen verrechenbar sind! Der einzige Streitpunkt, die Totalverluste, wurde nun zu Lasten vieler Anleger, die nur Risiken absichern oder Strategien frei wählen können wollen, überreguliert.
A: G/V=50.000/35.000, Saldo +15.000 => Steuern, d.h. Gewinn für die Allgemeinheit
B: G/V=35.000/50.000, Saldo -15.000 => Verlustvortrag, keine Belastung der Allgemeinheit
Die Verluste von B werden erst wirksam, wenn er irgendwann Gewinne hat. Er kann auch nicht "nach dem Staat rufen" wie es Banken taten als sie sich verzockt hatten. Dass Sie dies nicht erkennen läßt mich zweifeln, ob Sie mit den getrennten Gewinn- und Verlusttöpfe vertraut sind - v.a. im Bezug auf Stillhaltergeschäfte. Buchhalterisch ergibt erst die unterjährige Verrechnung den Saldo der selbstverständlich der Steuer unterliegt. Wo entsteht hier ein Schaden für die Allgemeinheit?
Chancen und Risiken sind Teil von Finanzmärkten. Verluste kann keiner vermeiden - egal mit welchem Anlageinstrument. Die Begrenzung der unterjährigen Verrechnung kann dazu führen, dass zwar keine Steuer AUF Verluste aber eine Steuer TROTZ Verlusten anfällt welche die finanziellen Mittel eines Anlegers übersteigen und zum Existenzverlust führen kann. Womit rechtfertigen sie dies?
Auch wenn Sie eine konkrete Antwort wieder schuldig bleiben, kann dies geteilt werden und hilft hoffentlich der öffentlichen Diskussion.
A. Rau
Sehr geehrter Herr Rau,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Zu diesem Thema erhalte ich viele, fast inhaltsgleiche Anfragen. Das können Sie hier auf Abgeordnetenwatch.de gut nachverfolgen. Mein Eindruck ist, dass sämtliche Argumente mit Kritik an der Neuregelung der Verlustverrechnung bei privaten Termingeschäften bereits diskutiert wurden. Eine gute Übersicht über die Debatte finden Sie z.B. über diese Links:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/508766
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/507082
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/327679
Sie schreiben: „Auch wenn Sie eine konkrete Antwort wieder schuldig bleiben, kann dies geteilt werden und hilft hoffentlich der öffentlichen Diskussion.“ Auch Zuschriften, die nicht ohne eine vorsichtige Drohung auskommen werden von mir beantwortet. Abgesehen davon finde ich es wirklich gut, wenn Sie öffentliche Antworten öffentlich teilen. Gleichzeitig lenken Sie mit Ihrer Frage von den bereits erläuterten Asymmetrien ab. Sie umgehen mit Ihren Fragen zum Beispiel, dass Sie Ihr Geschäft im Privaten abwickeln, weil Sie dort auf Ihre Gewinn einen niedrigeren Steuersatz bezahlen müssen. Damit verstellen Sie sich selbst den Blick auf eine erste konkrete Antwort, die Sie vermissen. Und Sie verwechseln eine Antwort, die Ihnen nicht gefällt damit, dass sie nicht gegeben wurde.
Auch wenn Sie nun ausgerechnet im Zusammenhang mit Termingeschäften den „Weg zur Hölle“ assoziieren, wünsche ich Ihnen, dass Sie in den Himmel kommen.
Da fällt mir ein Dialog ein, dessen Urheberschaft ich nicht parat habe: Fragt einer (dessen frühere berufliche Aufgabe mir entfallen ist) den Pfarrer hinter vorgehaltener Hand und ganz privat: „Herr Pfarrer, ich würde so gern mein Gold mit hinüber nehmen. Können Sie da nichts für mich machen?“ Der Pfarrer antwortet. „Könnte ich vielleicht schon, aber bei Ihnen würde es doch ohnehin gleich schmelzen“
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen, nun mit einem Augenzwinkern, weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding