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Frage von Steffi L. •

Frage an Lothar Binding von Steffi L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,
im " zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektions-Schutz-Gesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Das heisst im Klartext `Impfpflicht`!?. Wie stehen Sie zu ,in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Langer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Langer,

vielen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen erwähnte "§28 des Infektions-Schutz-Gesetzes" steht nicht im Infektions-Schutz-Gesetz, sondern, wie Sie anfangs auch korrekt schreiben, im Entwurf... aber der (Kabinett-) Entwurf ist ja nicht Beschlusslage.

Natürlich stehe ich zu unserem Grundgesetz. Darauf habe ich mich ja sogar verpflichtet. Auf die Idee, dass all meine Impfungen seit 70 Jahren meine körperliche Unversehrtheit, verletzt haben könnten, bin ich noch nicht gekommen. Ich kenne natürlich Impfschäden. Aber insgesamt sind Impfungen eine riesige Hilfe unsere Gesundheit zu schützen. Denken Sie nur an Rinderpest oder Pocken.

Mit freundlichen Grüße, Ihr Lothar Binding