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Frage von Frederic L. •

Frage an Lothar Binding von Frederic L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Binding,

als deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe bereitet es mir natürlich Sorgen, dass der Rechtsradikalismus in der letzten Zeit wieder stark zunimmt. Zum Glück wohne ich in einer sehr kosmopolitschen Stadt, wo sich die Zahl der rechtsextremen Übergriffe im Gegensatz zu Gemeinden im Osten Deutschlands noch relativ in Grenzen hält, dennoch stimmt es mich traurig, dass ich mich in meinem eigenen Land nicht überall sicheren Schrittes frei bewegen kann.

Und ich muss mich sehr bemühen, frei von Vorwürfen gegenüber der Regierung zu sprechen, wenn ich mir diese Thematik vor Augen führe. Den Grund, weshalb Rechtsextremismus besonders von Bürgermeistern der jeweiligen Gemeinden häufig hinuntergespielt wird, kenne ich nicht. Ist es wegen den ausbleibenden Touristen? Oder ist es auch Angst, selbst angegriffen zu werden? Ich bin zu keiner plausiblen Antwort gekommen.

In § 81 StGB heisst es, "Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt [...] die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

Weshalb wird Rechtsextremismus (wenn er eindeutig nachgewiesen werden kann) nicht wie Hochverrat behandelt? Ist Rechtsextremismus etwa kein Hochverrat an der Bundesrepublik Deutschland?

Weshalb debattiert man über Tempolimits und Nichtraucherschutz aber nicht über einen derart ernsten Sachverhalt, der die Würde und das Ansehen unseres Staates bedroht? Dass es im Irak no-go-areas gibt ist einzusehen, aber dass es solche auch in unserem Land gibt, ist tragisch!

Die hier aufgeworfenen Fragen sollen keine rhetorisch provokanten Fragen sein. Ich bin auf die Beantwortung gespannt.

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Sehr geehrter Herr Laudenklos,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Es irritiert mich ein wenig, dass Sie schreiben: "als deutscher Staatsbürger" oder "mit dunkler Hautfarbe" bereitet Ihnen Rechtsradikalismus Sorgen. Ich möchte mir diese Differenzierung nicht zu Eigen machen. Ich möchte Rechtsradikalismus unabhängig davon beurteilen, in welche Staatsbürgerschaft ich zufällig geboren wurde, oder welche Hautfarbe ich zufällig habe.

Sie verwenden zwei Begriffe in Ihrer Frage, die tatsächlich einer etwas genaueren Differenzierung bedürfen. Nachfolgend zitiere ich den Verfassungsschutz:

"Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch? Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung " die freiheitliche demokratische Grundordnung " gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt." Quelle: http://www.verfassungsschutz.de

Nach meiner Beobachtung in vielen Gesprächen, ist Rechtsradikalismus oft die gedankliche Vorstufe von Rechtsextremismus. Deshalb lehne ich " trotz dieser Differenzierung " sowohl Rechtsradikalismus als auch Rechtsextremismus strikt ab. Rechtsextremismus gefährdet die Demokratie, Gleichheitsprinzipen und die Menschenrechte, Grundwerte, die jeder, insbesondere jeder der ein öffentliches Amt inne hat verteidigen muss.

Sie meinen mit "rechtsextremen Übergriffe" sicher Gewaltanwendung. Hier kommt das Strafgesetzbuch zur Anwendung. Aber auch mich "stimmt es traurig", wie Sie schreiben, dass sich trotz einer sehr guten Gesetzgebung, Exekutive und Judikative immer wieder zu Gewaltanwendungen kommt. Leider helfen Gesetze nicht immer Straftaten zu verhindern. Menschliche Werte, Bildung, soziale Situation, psychische Konstitution, kulturelle Werte, soziale Kontrolle und vieles mehr, müssen in einer bestimmten Weise zusammen spielen um Gewalt und Kriminalität einzudämmen. Daran müssen wir weiter arbeiten.

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Hochverrat, sind die Tatbestandsmerkmale definiert und der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder ist unter den Staatsschutzdelikten in den §81a und 83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt.

Anders als Sie, möchte ich nicht "einsehen" dass es irgendwo "no-go-areas" gibt. Egal an welchem Ort dieser Welt: "no-go-areas" sind Menschen verachtend. Und dabei geht es mir um die Würde des Menschen. "no-go-areas" zuzulassen bedeute für mich, die Würde des Menschen zu verletzen.

Deshalb arbeite ich auch an der Stabilisierung unserer Demokratie und für eine gewaltfreie Gesellschaft.

Ich wünsche Ihnen ein gutes 2008 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding