Frage an Lothar Binding von Manfred S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binding,
die derzeitige Gesetzgebeung gegen das Rauchen in öffentlichen Gebäude einschließlich der Gastronomie hat sicher eine große gesundheitspolitische Bedeutung und die Beweggründe sind sicher ehrenswert. Ich wundere mich allerdings darüber, dass die Pharmaindustrie mit großem Aufwand Ersatzstoffe für Zigaretten anbietet, die nicht weniger suchterhaltend oder suchterzeugend sind, wie Tabakwaren. Das heißt, hier wir eine noch legale Droge durch eine andere ersetzt. Gleichwohl mit dem erheblichen Unterschied, dass Tabakwaren zu einem nicht geringen Teil zu dem Steueraufkommen unseres Staates beitragen, Pharmadrogen aber sogar auf Rezept (!) (Frau Pötschke-Langer und das DKFZ haben im Bezug auf die Markteinführung vom
Champix jüngst die Politik aufgefordert, dass Rauchentwöhn-Medikamente zukünftig von den
Krankenkassen übernommen werden sollten) erhältlich sein sollen. Wäre es nicht im Gegenteil angebracht, auch diese Produkte im Sinne der Gleichbehandlung der Tabaksteuer zu unterwerfen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für Ihre Eingabe. Sie sprechen die Themen Tabakentwöhnung und Tabaksteuer an. Sie setzen in diesem Zusammenhang Tabakprodukte und Nikotinersatzstoffe gleich.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen widersprechen, da die angebotenen Nikotinersatzstoffe im Gegensatz zu Tabakerzeugnissen nur Nikotin in einer sehr niedrigen Dosierung enthalten.
Sie sollen dem Raucher und der Raucherin beim Entzug helfen. Diese Medikamente werden nicht als Dauertherapie von Experten empfohlen. Aus diesem Grund sind sie mit Tabakprodukten schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie nicht die giftigen und krebserzeugenden Stoffe des Tabaks enthalten. Und sie machen vor allem nicht süchtig. Der Vergleich ist somit schwer zu ziehen.
Frau Pötschke-Langer hat sich bei der Markteinführung des neuen Medikaments Champix sehr zurückhaltend geäussert und in keinem mir bekannten Interview dessen Kostenerstattung gefordert. Sie und das DKFZ setzen sich jedoch für eine Kostenerstattung evidenzbasierter Behandlungen bei der Tabakentwöhnung ein, und dies sind vor allem verhaltenstherapeutische Konzepte - eine Überlegung, die ich sehr unterstütze!
Ihre Idee, Medikamente zur Tabakentwöhnung mit der Tabaksteuer zu belegen, führt in die Irre, weil diese Medikamente einerseits keinen Tabak enthalten und kein Tabak sind, andererseits diese Medikamente zeitlich so kurz wie notwendig genommen werden sollen.
Hinsichtlich der Besonderheiten und Probleme, Steuern in wenigen Fällen als Lenkungssteuern auszugestalten, bitte ich Sie, meine Antworten auf diesbezügliche Fragen auf dieser Website: www.abgeordnetenwatch.de nachzulesen.
In der Hoffnung, die Missverständnisse aufgeklärt zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding