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Frage von Rainer S. •

Frage an Lothar Binding von Rainer S. bezüglich Finanzen

Verlustverrechnung Termingeschäfte

Sehr geehrter H. Binding,

ich bin freiberuflich tätig und habe für meine Altersvorsorge 600.000€ gespart, ich werde keine Rente erhalten.

Eine Absicherung meiner Altersvorsorge am Terminmarkt ist auf Grund des neuen Gesetzes ab 2021 nicht mehr möglich. Dazu einige Fragen.
In den Fragen geht es ausschließlich um die Auszahlungsphase, also wenn ich schon „Rentner“ bin.

Frage 1:
Ist Ihnen bewusst, dass eine Anlage in Bundesanleihen (Zins: -0,5%) eben keine risikoarme Anlage mehr ist, sondern
entweder a) ein kontinuierlicher Wertverlust entsteht
oder b) diese bei einem Zinsanstieg einen massiven Kusrverlust erleiden.
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Ich schaffe es durch Einsatz von Derivaten als Sicherungsinstrumente schwankungsarm 4% Rendite zu erziehlen.
Mein Depotrisiko ist bedeutend geringer, als bei einer Anlage in „sichere“ Bundesanleihen.
Für mich gibt es folgende Szenarien:
Kapital: 600.000€ , Entnahme mntl. 2500€
Rendite -0,5% => Kapital ist nach gut 19 Jahren aufgebraucht
Rendite: 4%=> Kapital ist nach gut 40 Jahren aufgebraucht

Frage 2:
Wieso nimmt mir der Staat diese Möglichkeit?
Bin ich sozusagen ein Kollateralschaden des neuen Gesetzes?
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Mir ist bewusst, dass Sie keine Anlageempfehlung geben dürfen, aber indirekt lenken Sie das Anlageverhalten in eine bestimmte Richtung. Deshalb
Frage 3:
Welche Handlungsempfehlung geben Sie mir.
-In Bundesanleihen anlegen und nach 19 Jahren Grundsicherung beantragen?
-Oder ungesichert im Aktienmarkt anlegen (evtl. in Fonds) und das Risiko eines Kurssturzes wie etwa 2001 oder 2008 in Kauf nehmen?
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Ich habe es geschafft, durch eigene Recherche mich von „Profis“ unabhängig zu machen, also von
- Banken, die die Finanzkrise mit verursacht haben und bei der Geldberatung nur ihre eigenen Produkte verkaufen.
- Fontsmanager, die enorme Kosten produzieren, aber keinen Mehrertrag liefern.
Frage 4:
Wieso dürfen diese weiterhin Terminmarktinstrumente nutzen, ich aber nicht mehr?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie waren selbständig und haben 600.000 Euro gespart. Nach Ihrer Schilderung müssten Sie „nach 19 Jahren Grundsicherung beantragen", Sie haben also alle Eier in einen Korb gelegt. Sie haben recht, ich darf „keine Anlageempfehlung geben", aber ich darf fragen, ob es glaubwürdig ist, dass Sie Ihre Altersvorsorge ausschließlich mit Termingeschäften absichern – also damit, dass andere durch Ihre Absicherungsgeschäfte ihre Altersvorsorge gefährden. Denn Ihre Art der Sicherung Ihrer Altersvorsorge spekuliert ohne realwirtschaftlichen Bezug darauf, dass Sie bekommen, was andere verlieren. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

Einerseits trauen Sie es sich zu, wie Sie schreiben: „durch Einsatz von Derivaten als Sicherungsinstrumente schwankungsarm 4% Rendite zu erziehlen.“, andererseits verzichten Sie für Ihre gesamte Altersvorsorge im Anlageuniversum auf wichtige Assetklassen, verzichten auf Diversifizierung, für mich der Grundpfeiler einer klugen Anlagestrategie.

Und was ich auf Abgeordnetenwatch schon mehrfach erläutert habe: Anders als im Betriebsvermögen steht der Verlustverrechnungsbeschränkung beim Privatanleger der günstige Zinssatz der Abgeltungssteuer gegenüber.

Sie wohnen in Benningen am Neckar. Vielleicht sind Sie gelegentlich mal in Heidelberg am Neckar. Dann können wir uns auf eine Kaffee treffen und weitergehend austauschen und unsere Köpfe über Ihrer Steuererklärung zusammenstecken.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding