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Lothar Binding
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Frage von Markus J. •

Frage an Lothar Binding von Markus J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,

das neue Gesetz zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist für mich nicht nur als Anleger, sondern auch beruflich eine Katastrophe. Das Gesetz kommt in der Praxis einem Verbot dieser Geschäfte gleich. Ist das tatsächlich Ihr Ziel und wenn ja, mit welcher Begründung?

Ich arbeite in der Derivateabteilung eines Onlinebrokers und meine Kunden signalisieren mir bereits, dass sie ihre Geschäfte spätestens zum 01.01.2021 einstellen werden. Verübeln kann ich ihnen das nicht, würden sie sich doch sonst finanziell ruinieren (wer kann es sich schon leisten in bestimmten Fällen Steuern sogar auf Verluste zu bezahlen). Glauben Sie, dass mein Arbeitgeber unsere Abteilung fortführt, wenn das Geschäft komplett wegbricht? Sie haben sich sicher schon Gedanken über einen Sozialplan für die vielen Tausend Mitarbeiter der Finanzindustrie gemacht, die durch das Gesetz arbeitslos werden? Oder sollte Ihnen das Schicksal dieser Menschen egal sein? Ich z.B. bin 56 Jahre alt, zu jung um in Rente zu gehen, aber auch zu alt um nochmals in einer anderen Branche durchzustarten.

Dieses Gesetz zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften wendet sich gegen
das ausdrückliche Urteil des BFH vom 12.01.2016 und außerdem widerspricht es den Prinzipien einer gerechten Besteuerung. In Fachkreisen wird es bereits als verfassungswidrig eingestuft.

Ich bin gespannt, was Sie mir zur Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes und zu den Auswirkungen auf
die Arbeitsplätze antworten. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
M. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Junghans,

Ihre Frage verstehe ich gut – aber liegt die Motivation für Termingeschäfte nicht wesentlich in der Erzielung hoher Gewinne durch die mit Termingeschäften verbundenen Hebeleffekte und nicht in der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit des Verlustes, falls das Geschäft nicht den erhofften Effekt hat? Deshalb ist der Zusammenhang zwischen dem erwarteten Einbruch der Nachfrage nach Termingeschäften und der gesetzlichen Regelung kritisch zu sehen.

Ob ein Zusammenhang der Regelung zur Beschränkung der Verlustberücksichtigung bei Termingeschäften mit der Personalpolitik in der Bankenbranche besteht wäre noch zu hinterfragen. Für mich wäre es wichtig, dass die Branche nicht die Zockermentalität fördert, sondern sich auf seriöse, wirtschaftsdienliche Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäfte konzentriert.

Wir sehen immer wieder, dass in guten Zeiten Gewinne mitgenommen werden, in schlechten Zeiten doch einigermaßen schnell nach der Gemeinschaft, dem Staat, den Steuerzahlern gerufen wird. Hier gibt es für die Krisenprophylaxe enormen Beratungs- und damit auch Arbeitskräftebedarf.

Da mir Ihr Arbeitsplatz und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen sehr am Herzen liegen, Ihnen aber meine Antwort, aufgrund sehr unterschiedlicher Bewertungen bestimmter Geschäfte, nicht hinreichend erscheinen dürfte, sollten wir uns gelegentlich treffen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding