Frage an Lothar Binding von Olaf S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binding!
Ich stelle eine Anfrage zum § 20 Abs. 6 EStG.
In einer Ihrer Antworten bei einer anderen Anfrage berufen Sie sich darauf, dass es sich bei der Verlustbegrenzung auf 10.000 € pro Kalenderjahr sogar um eine Besserstellung gegenüber der Verwaltungsauffassung von 2016 handelt.
Dort war die Verwaltung allerdings - speziell im Bereich der Termingeschäfte - der Auffassung, dass Totalverluste bei gekauften Optionen nicht anerkannt werden sollten.
In der Neufassung ist allerdings immer die Rede von einer Verlustbegrenzung von 10.000 €.
Dies ist nun ein gewaltiger Unterschied, ob ich nur noch 10.000 € als Verlust gegen die Gewinne gegenrechnen darf, oder ob ich keine Totalverluste gegenrechnen (gekaufte Optionen wertlos verfallen lassen) darf.
Wie also soll dieses Gesetz künftig ausgestaltet werden? Sind die 10.000 € auf alle Arten der Verluste begrenzt, oder ist es eine Begrenzung auf Totalverluste (wertloser Verfall der gekauften Optionen)?
Im übrigen teile ich nicht Ihre Meinung, dass Kleinsparer/Kleinanleger im Optionsmarkt nichts zu suchen haben.
Wenn ein Kleinsparer sich zum Beispiel monatlich 200,00 € anspart, um sich am Finanzmarkt um seine Altersvorsorge zu kümmern, wie es ja von der Politik immer gefordert wird, ist er nicht in der Lage sofort eine größere Summe in Aktien zu investieren.
Nehmen wir als Beispiel die Telekom-Aktie. Dort möchte er einen Depotbestand von 100 Stück erreichen und wäre bereit 1500,00 € dafür auszugeben. Da er aber bisher erst 500,00 € angespart hat und mit einer Kurssteigerung rechnet, kann er sich eine Calloption Strike 10,00 € mit entsprechender Laufzeit kaufen. Damit sichert er sich einen garantierten Einkaufspreis von 10,00 €. Für die Option gibt er ca. 490,00 € aus.
Sobald er die 1000,00 € angespart hat, kann er die Option ausüben und hat trotzdem an der Wertentwicklung teilgenommen.
Sind bei der Ausübung dann die 490,00 € als Totalverlust zu verbuchen?
Mit freundlichen Grüßen!
O. S.
Sehr geehrter Herr S.,
bitte schauen Sie auch auf meine Antwort auf Ihre vorige Frage und auf meine Antworten auf Fragen anderer Bürger zum gleichen Thema.
Altersvorsorge lässt sich nicht kurzfristig aufbauen, sie verlangt langen Atem und über lange Zeiträume das Durchhalten eines möglichst gleich bleibenden Anlagebetrages. Dieses Vorgehen lässt sich nicht durch kurzfristiges Hebeln oder durch riskante Finanzwetten ersetzen. Das widerspricht dem Wesen der Altersvorsorge.
Ihre Bemerkung zu Kleinsparern/Kleinanlegern, die von Ihnen angegebenen Zahlen und das unterstellte Anlageverhalten passen nicht zusammen.
Die Beschränkung der Verlustverrechnung betrifft typischerweise Kleinanleger nicht, denn Investmentfonds sind ausgenommen. Diese Kapitalanlage entspricht typischerweise den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern die ihr Erspartes am Kapitalmarkt zur Vermögensbildung und Altersvorsorge anlegen, denn Sie bieten eine breite Risikostreuung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lothar Binding