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Frage von Martin K. •

Frage an Lothar Binding von Martin K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage vom 16.01.2020.
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass es in meiner Anfrage nicht um mich persönlich ging. Ich habe mitbekommen, was passiert, wenn ich in 2021 genauso wie in 2019 weitermache. Mein Kapital wird durch die zu zahlende Kapitalertragssteuer komplett von der Finanzverwaltung abgeschöpft und ich muss einen Kredit aufnehmen, um die restliche Steuer zu bezahlen (nachzuschießen). Dieser Umstand wird in dem von Ihnen zitierten Tagesschau Beitrag in keinster Weise deutlich.

Werden sie die Finanzverwaltung anweisen, ihrer moralischen Pflicht nachzukommen, den Privatanleger über diesen möglichen Totalverlust und der darüber hinaus bestehenden Nachschussplicht zu informieren?

Wird der Gesetzgeber den mit Ihrer Drucksache BT-19/15876 eingeführten Begriff des Kleinanlegers, der ja besonders geschützt werden soll, genauer definieren?

Sind es die unteren 5 bis 8 Einkommensdezile, die sie in Ihrer Antwort erwähnen?

Unser (wir sind verheiratet) zu versteuerndes Einkommen war bis vor 3 Jahren zuletzt bei ca. 55.000€ pro Jahr. Seit 3 Jahren sind wir im Ruhestand und haben nun ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 36.000€. Wir wissen, dass nicht sehr viele über ein solches Einkommen im Ruhestand verfügen können. Aber gehören wir damit nicht mehr zu den unteren 5 bis 8 Einkommensdezile? Sind wir damit Großanleger?

Wenn nein und selbst wenn doch, muss diese 2021 bzw. bei den Totalverlusten bereits in diesem Jahr drohende steuerliche Nachschusspflicht unbedingt in die Tagesschau gebracht werden. Werden sie dafür sorgen? Schließlich haben sie doch geschworen, Schaden vom Volk und damit auch den Privatanlegern zu wenden oder sind da nur die Minister zuständig?
Wenn ja, werden Sie den zuständigen Minister dazu auffordern?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kuhn
ein besorgter in 2019 erstmals profitabler Privatanleger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

Danke für Ihre weitere Frage. Ihre Behauptung, ihr Kapital würde durch eine Kapitalertragsteuer komplett von der Finanzverwaltung abgeschöpft kann ich nicht nachvollziehen, denn nur der Ertrag unterliegt der Kapitalertragsteuer. Von nur 25 Prozent.

Ich gebe zu dass sie vermutlich an etwas anderes denken, aber dann sollte man das auch so schreiben. Als Kleinanleger verstehen wir Privatleute die ihr Geld zum Vermögensaufbau oder zur Altersvorsorge anlegen. Diese profitieren vom günstigen Abgeltungssteuersatz. Dies muss bei der Beurteilung der Verlustverrechnungsbeschränkung berücksichtigt werden. Wer im Privatvermögen angelegt und den niedrigen Steuersatz in Anspruch nimmt, kann keine unbegrenzte Verlustverrechnung erwarten.

Zu Ihrer Frage nach der Definition Kleinanleger möchte ich keine scharfe Grenze nennen. Aber vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass der Kleinanleger zumindest nicht der ist, dessen Einkommen in den obersten drei Dezilen der Einkommensskala liegt. Sie sprechen eines meiner Ziele „Schaden vom Volk abzuwenden“ an. Genau deswegen wollen wir nicht, dass sich Bürgerinnen und Bürger an Verlusten aus Spekulationsgeschäften (i.d.R. ohne realwirtschaftlichen Nutzen) beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding