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Lothar Binding
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Frage von Gerda M. •

Frage an Lothar Binding von Gerda M. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Binding,

jeder dritte Organspender wird bereits auch zum Gewebespender https://www.aerztezeitung.de/Politik/Mehr-Menschen-haben-Gewebe-gespendet-252083.html , 306 von insg. 955 Explantierten
https://www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/statistiken.html in 2018, d.h. diese wurden z.b. auch gehäutet und bis hin zu einzelnen Adern und Knochen zerlegt https://www.organspende-info.de/gewebespende/transplantierbare-gewebe.html .

Als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages können Sie mir sicher mitteilen:
1. Wieviel Umsatz (Euro) mit diesen Geweben in den letzten Jahren gemacht wurde und wieviel davon in die Finanzplanung des Haushalts eingeflossen ist?
2. Mit welchen Zahlen wird für die nächsten Jahre gerechnet, insbesondere für den Fall nach Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht?
3. Welche Beträge wurden an die Angehörigen der Explantierten als Erben ausgekehrt bzw. gibt es hierzu zukünftige Planungen?

Besten Dank für eine Nachricht.

Gerda Maier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gewebespende auf abgeordnetenwatch.de.

Zunächst einmal lässt sich festhalten, dass mit gespendeten Augenhornhäuten, Amnion, Herzklappen, Blutgefäßen und Knochentransplantaten die Spender Lebensqualität schenken und mit Hornhauttransplantaten jedes Jahr tausenden Patienten das Augenlicht retten – mit Herzklappen und Blutgefäßen manchmal auch ihr Leben.

Bezüglich Ihrer ersten beiden Fragen: der Staat macht weder Umsatz mit Gewebespenden noch mit Organspenden. Die Frage nach der doppelten Widerspruchslösung erübrigt sich von selbst, das Vorhaben wurde ja vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

Auch der würdevolle Umgang mit den Spendern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. § 6 des Transplantationsgesetzes regelt die Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders: Danach müssen die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden. Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen. Es werden jedoch keine Beträge an die Angehörigen eines*einer Spender*in ausgezahlt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mir Ihre reißerische Formulierung nicht zu Eigen gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Binding