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Frage von Mario B. •

Frage an Lothar Binding von Mario B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,

laut Ihrem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wollen Sie die Abgeltungsteuer abschaffen und Kapitalerträge künftig wieder nach dem persönlichen Steuersatz besteuern. Ebenso planen Sie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Beiden Maßnahmen würde ich grundsätzlich zwar befürworten, befürchte allerdings, dass gerade Kleinsparer und Kleinanleger dadurch erheblich mehrbelastet werden.

Von der Abgeltungsteuer profitieren alle Einkommenssteuerpflichtigen, deren Grenzsteuersatz über 25 % liegt. In Steuerklasse 1 ist das bereits bei ca. 16.000 € p.a. der Fall. Dividenden werden bereits heute mit ca. 55 % besteuert (15 % Körperschaftssteuer, durchschnittlich 15 % Gewerbesteuer, 25 % Abgeltungsteuer).

Von Seiten der Politik wird immer wieder betont, wie wichtig die private Altersvorsorge ist. Aufgrund des seit Jahren extrem niedrigen Zinsumfeldes sind Geldanlagen in Aktien und Aktienfonds derzeit die einzige Anlageform, mit der noch Renditen erzielbar sind.

Bitte verweisen Sie nicht auf von Versicherungsunternehmen angebotenen Private Rentenversicherungen. Verbraucherschützer und Experten kritisieren regelmäßig deren komplizierte Vertragsbedingungen, hohen Kosten und niedrige Renditen. Ein selbstständiges Besparen z. B. eines ETF-Sparplans ist für den Anleger wesentlich günstiger, kostentransparenter und auch flexibler. (vgl. https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/brauche-ich-eine-private-rentenversicherung)

Anstatt mit vermeintlichen Steuervorteilen zu den (oft schlechten) Angeboten von Versicherungsunternehmen zu locken, wäre eine Entlastung der langfristig orientierten Anleger deutlich zielführender.

Wie werden Sie die durch den Wegfall der Abgeltungsteuer und die neue Finanztransaktionssteuer zu erwartende Mehrbelastung für Kleinanleger kompensieren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bräuning,

Sie Fragen nach der Finanztransaktionssteuer: Seit kurzem gibt es einen Kompromissvorschlag mit Frankreich, der eine Finanztransaktionssteuer (FTS bzw. FTT) auf eine sehr eingeschränkte Produktpalette vorsieht. Das ist nicht viel (jedenfalls nicht die von uns gewünschte volle FTT), aber nach über zehnjährigen erfolglosen Verhandlungen, ein erstes erfolgreiches Verhandlungsergebnis zwischen Olaf Scholz und Bruno Le Maire. Dieses Verhandlungsergebnis gilt es nun in der „Verstärkten Zusammenarbeit“ auch in die Tat umzusetzen. Die nächste Hürde.

Sie befürchten dass “Kleinsparer und Kleinanleger dadurch erheblich mehrbelastet“ werden. Wir müssen bedenken, dass der Steuersatz auf Finanztransaktionen in allen bisher diskutierten Varianten sehr gering sein soll: 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate von Aktien und Anleihen. Wenn Sie also ein Haus finanzieren, die Altersvorsorge oder Ihr Vermögen aufbauen, wird Sie die FTT nicht weiter stören, wenn Sie allerdings Spekulant sind und sich z.B. am Hochfrequenzhandel mit z.B. 20 Millionen Transaktionen am Tag beteiligen, könnten für Sie auch geringe Steuersätze eine große Bedeutung haben. Nach meiner Erfahrung sind Kleinsparer und Kleinanleger kaum (unmittelbar) im Hochfrequenzhandel engagiert.

Sie schreiben: „Von der Abgeltungsteuer profitieren alle Einkommenssteuerpflichtigen, deren Grenzsteuersatz über 25 % liegt.“ Hier gilt es zwischen dem Grenzsteuersatz und dem Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Richtig ist, dass alle Einkommenssteuerpflichtigen, deren Durchschnittssteuersatz über 25 % liegt, profitieren.

Ihre Betrachtung der Steuerklasse ist nicht hilfreich, weil sich daraus ja lediglich die unterjährige Vorauszahlung in Abhängigkeit des Familienstandes ergibt – die tatsächliche Steuer folgt aus der Veranlagung nach dem Einkommensteuertarif für alle Steuerzahler.

Sie schreiben: „Dividenden werden bereits heute mit ca. 55 % besteuert (15 % Körperschaftssteuer, durchschnittlich 15 % Gewerbesteuer, 25 % Abgeltungsteuer). Das ist nicht richtig, denn zunächst bezahlt die Aktiengesellschaft auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftssteuer und etwa 15 % Gewerbesteuer – also bleiben nur 70 % zur Ausschüttung als Dividende übrig. Auf diese 70 % bezahlen Sie 25 % Abgeltungsteuer, also 17, 5 Prozent. Wenn ich, wie Sie, den Soli weglasse, ergibt die Summe der drei Zahlen 47,5 Prozent, liegt also leicht über dem maximalen Grenzsteuersatz von 45 % (ab 250.000 Euro).

Sie schreiben weiter von „zu erwartende(r) Mehrbelastung für Kleinanleger“. Hier gilt es zu bedenken, dass bei der Abgeltungsteuer und dem Sparerpauschbetrag alle Werbungskosten abgegolten sind. Sofern die Abgeltungsteuer abgeschafft wird, wären aber Werbungskosten wieder abzugsfähig.

Sie sehen sicher schnell, warum Ihre abschließende Frage in einen leeren Anwendungsbereich führt. Ich freue mich, dass Sie die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer „grundsätzlich befürworten“.

Abschließend der Hinweis, dass im Koalitionsvertrag (anders als in unserem Programm) die Abgeltungsteuer nur für Zinseinkommen abgeschafft werden soll, sich für die anderen Kapitalerträge aber nichts ändert.

Hoffentlich hilft Ihnen meine Antwort einen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding