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Lothar Binding
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Frage von Thomas M. •

Frage an Lothar Binding von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bibding,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Organspende bei abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. In Deutschland werden leider zu wenige Organe gespendet, so dass Organe aus dem Euro-Transplant-Verbund importiert werden. 2017 waren nur noch 797 Menschen zur Organspende bereit, 60 weniger als im Jahr zuvor. Viele Menschen warten viele Jahre auf ein Spenderorgan. Für die Betroffenen und Ihre Familien eine große Belastung.

Vor diesem Hintergrund wird der Druck zu Reformen immer größer. Die Bundesärztekammer hat sich deshalb für einen Systemwechsel ausgesprochen. Sie plädiert wie Sie für eine Widerspruchslösung. Ich denke in die gleiche Richtung. Demnach wäre jeder, der nicht ausdrücklich widersprochen hat, im Falle des Hirntods ein potentieller Organspender. Deutschland hat sich 1997 im Transplantationsgesetz für eine erweiterte Zustimmungslösung entschieden: Eine ausdrückliche Zustimmung zur Spende ist erforderlich.

In den Parteien wird das Thema kontrovers diskutiert. Es gibt Befürworter aber auch kritische Stimmen, weil die Sorge besteht, eine Widerspruchslösung könnte das Misstrauen gegenüber Organtransplantation weiter erhöhen. Daneben gibt es den Einwand, es gebe keine Garantie, dass sich mit einer Widerspruchsregelung die Spenderzahlen signifikant erhöhen würden. Und natürlich gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.

Ich bin froh, dass Bewegung in die Debatte gekommen ist. Verschiedene Modelle für einen Systemwechsel in der Transplantationsmedizin stehen in der Diskussion. Solange es noch keine Entscheidung gibt, soll in einem ersten Schritt die bessere finanzielle Ausstattung der Kliniken erreicht werden und die Situation der Transplantationsbeauftragten verbessert werden. Diskutiert wird auch die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und der Deutschen Stiftung Organtransplantation neu zu organisieren. Hier scheint mir ein hohes Verbesserungspotential zu liegen.

Es ist wichtig die Debatte in der Gesellschaft und im Parlament voranzutreiben, damit die Zahl der Organspender steigt. Ich glaube, dass bei diesem Thema eine höhere Verbindlichkeit notwendig ist.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihr Anliegen konstruktiv aufgreifen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding