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Lothar Binding
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Frage von Günter K. •

Frage an Lothar Binding von Günter K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Binding,
der Energiekonzern ENBW hat drastische Preiserhöhungen, insbesondere bei Nachtstrom vorgenommen. Weshalb gibt es für die Verbraucher von Nachtstrom keine freie Wettbewerbssituation?
M.E. wird hier gegen das Gleichheitsprinzip des Wettbewerbes verstoßen.

Ich bedanke mich für ihre baldige Antwort.
Herzliche Grüße aus Heddesheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Umweltprobleme und Nachtspeicherheizungen. Nach Rücksprache mit meinem Kollegen Rolf Hempelmann, dem Energiepolitischen Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, möchte ich Ihre beiden Kernaussagen: „drastische Preiserhöhungen“ und „Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs“ aufnehmen:

Strompreispreiserhöhungen für Nachtspeicherheizungen: Im Rahmen der Regelungen zur Ökosteuer haben wir 2002 beschlossen, Speicherheizungen bis Ende 2006 lediglich mit dem ermäßigten Öko Steuertarif zu belegen. Diese Entscheidung hatte ausschließlich sozialpolitische Gründe und war von vornherein lediglich für eine Übergangsfrist vorgesehen. Eine längerfristige steuerliche Privilegierung dieser Form der Wärmeerzeugung war zu keinem Zeitpunkt geplant, sind doch Nachtspeicherheizungen ökologisch sehr viel bedenklicher, als uns zu Zeiten ihrer Einführung bewusst war. Insofern könnte die von Ihnen angesprochene Preiserhöhung in der jetzt erfolgten Anhebung des Steuersatzes ihre Ursache haben. Diese Anhebung ist dabei die Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2002. Um eine „drastische“ Preiserhöhung kann es sich dabei allerdings nicht handeln.

Möglichkeit des Widerspruchs:
In Ihrem Schreiben verweisen Sie aber gerade auf eine „drastische“ Erhöhung des Strompreistarifs. Sollte dies den Tatsachen entsprechen läge hier sicherlich eine schwer nachvollziehbare Preissteigerung vor. Anzuraten wäre dann, den Kontakt mit der örtlichen Verbraucherzentrale aufzunehmen und gegebenenfalls Widerspruch gegen diese Tariferhöhung einzulegen.

Wechsel des Anbieters:
Eine weitere Möglichkeit, um vermeintlich oder tatsächlich überzogenen Strompreisen zu begegnen, ist der Wechsel des Anbieters. Ein solcher Wechsel ist mittlerweile leicht und schnell zu vollziehen. Im Regelfall besteht sogar die Möglichkeit den Anbieterwechsel per Internet zu vollziehen.

Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs:
Ihre Formulierung „Verstoß“ gegen das„Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs“ trifft aufgrund der obigen Erläuterung auf die Vergangenheit zu. Bisher waren Nachtspeicherheizungen nur mit dem ermäßigten Öko Steuertarif belegt, obwohl unter ökologischen Gesichtspunkten diese Ermäßigung nicht zu rechtfertigen war. Insofern wird erst durch die jetzige Aufholung im Stromsteuertarif dieser Gleichheitsgrundsatz wieder hergestellt, in dem der bisherige Wettbewerb verzerrende Vorteil wieder aufgehoben wird. Sollten die Energiekonzerne diese Tatsache allerdings benutzen um zeitgleich weitere Preisanhebungen vorzunehmen, so ist es für jeden Verbraucher sinnvoll, sich am Markt neu zu orientieren.

Noch eine Hintergrundinformation zur Arbeit der Bundesnetzagentur. Seit dem Jahr 2005 die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Genehmigung der Stromnetzentgelte, die ein gutes Drittel des Gesamtstrompreises ausmachen, zuständig. Inzwischen lässt sich eine erste Zwischenbilanz zur Arbeit dieser neu eingerichteten Behörde ziehen. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die BNetzA rund 80 Netzbetreibern die Bescheide über die jeweils beantragten Netzentgelte zugestellt. Dabei waren Absenkungen, der beantragten Netzentgelte von 10 % und mehr der Regelfall. Nach Angaben der Behörde führen diese Netzentgeltsenkungen bei Haushaltskunden zu realen Kostenersparnissen von nicht selten 30 bis 40 Euro im Jahr. Zu berücksichtigen ist aber, dass gleichzeitig andere Faktoren, wie z.B. die Preisentwicklung der zur Verstromung eingesetzten Primärenergieträger, dazu führen können, dass diese Kürzungen der Netzentgelte nicht automatisch zu insgesamt sinkenden Strompreisen führen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding