Frage an Lothar Binding von Anette K. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Binding!
Ich freue mich, Ihnen hier meine Frage stellen zu können, denn mir scheint die Politik sehr undurchdichtig geworden zu sein!
Ist es richtig, dass eine Grundgesetzänderung beschlossen werden soll, welche die Privatisierung der Autobahnen ermöglicht?
Mir scheint, das Grundgesetz wird geformt, wie man es braucht...
Ich würde Sie bitten, dem nicht zuzustimmen, damit Autobahnen weiterhin staatlich bleiben, wie es im Grundgesetz angedacht ist.
Welchen Vorteil verspricht man sich durch eine Privatisierung?
Ist die staatliche Wasserversorgung weiterhin gesichert??? Oder ist hier auch eine Privatisierung geplant???
Mit freundlichen Grüßen aus Weinheim,
Anette Kaeser
Sehr geehrte Frau Kaeser,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich antworte teilweise wortgleich wie auf einige Briefe, die ich von anderen Bürgerinnen und Bürgern erhalten habe:
Am 1. Juni haben wir Absatz 1 in Artikel 90 des Grundgesetzes wie folgt beschlossen: "Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich."
Dieser Satz ist sehr schlicht und eindeutig und kann auch einfachgesetzlich nicht überschrieben werden. Es war also klug, die Grundgesetzänderungen zu beschließen um auch damit zu belegen, dass wir - die SPD - soziale Gerechtigkeit zu unserem zentralen Thema und Handeln machen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet für mich auch, öffentliches Eigentum, das ja von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bezahlt wurde, in öffentlichem Eigentum zu behalten.
Schon lange bin ich ein Gegner von öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) bzw. Public-private-Partnerships. Deshalb bin ich froh, dass mit dem Beschluss solche Partnerschaften deutlich eingeschränkt werden - bisher gab es keine Beschränkungen von ÖPP.
In den untenstehenden Links sende ich Ihnen zwei Synopsen zum Gesetzgebungsverfahren, eine Stellungnahme von Matthias Miersch, dem Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion und einen Brief meiner Kollegin Annette Sawade zu diesem Thema:
http://lothar-binding.de/wp-content/uploads/2017/06/Synopse-Grundgesetz.pdf
http://lothar-binding.de/wp-content/uploads/2017/06/Synopse-Begleitgesetz.pdf
http://lothar-binding.de/wp-content/uploads/2017/06/Infrastrukturgesellschaft-Brief-Sawade.pdf
Es lohnt sich auch die Redebeiträge im Plenum des Deutschen Bundestages vom 1. Juni zu lesen:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18237.pdf
Wenn Sie sich ein Urteil auf gesicherter Quellenbasis bilden möchten, finden Sie auch die Beschlussdrucksachen auf der Website des Bundestages: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Ich hoffe sehr, dass Ihnen meine Antwort und die Links Klarheit ermöglichen und dass Sie sich über meine Entscheidung freuen, dass Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben.
Ihre zweite Frage zum Thema Wasserprivatisierung kann ich Ihnen kurz beantworten: nein, es ist keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung geplant. Die Versorgung über staatliche und kommunale Einrichtungen funktioniert meines Erachtens sehr gut.
Leider gab es hier einige Verwirrung, weil bestimmte „Plattformen“, also Angebote im Internet, zweifelhafte „Informationen“ verbreiten. Gelegentlich werden dort sogar vorgefertigte Texte angeboten, die man als „persönlichen Brief“ getarnt an Abgeordnete schicken kann. Oft bleibt sogar im Dunkeln, wer die Plattformen betreibt, wer sie finanziert oder wer einen Gewinn daraus zieht - sei er nun politisch oder finanziell. Deshalb lohnt es sich stets die Originalquellen zu studieren und sich nicht durch Texte, die von Depression und Befürchtung oder auch von Hoffnung und Euphorie geprägt sind, beeinflussen zu lassen. Es gibt auch objektiv genug Dinge, die es zu verbessern gilt. Das war einer der Gründe, warum ich mich politisch engagiert habe…
Jetzt merken Sie, warum mich Ihre Frage sehr gefreut hat.
Viele Grüße nach Weinheim, Ihr Lothar Binding