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Frage von Daniel R. •

Frage an Lothar Binding von Daniel R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Binding,

vom Verein GEMEINGUT IN BÜRGERINNENHAND E.V. habe ich erfahren, dass in Kürze eine Grundgesetzänderung geplant ist, die mit der Schaffung einer "Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH" über die Hintertüre von Tochtergesellschaften die Privatisierung von Autobahnen ermöglichen soll.
Wie stehen Sie dazu? Werden Sie für die Grundgesetzänderung oder dagegen stimmen?

Beste Grüße,
Daniel Roß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roß,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich unterstütze Ihr Anliegen. Auch ich bin gegen eine direkte oder indirekte Privatisierung des Autobahnnetzes. Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bin ich für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem möglichen Ausschluss jeglicher Privatisierung etwa durch eine Privatisierung denkbarer GmbH-Tochtergesellschaften.

Sie schreiben: „… mit der Schaffung einer "Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH" über die Hintertüre von Tochtergesellschaften die Privatisierung von Autobahnen ermöglichen soll.“ Hintertüre ist eigentlich nicht richtig. Grundgesetz, Rechtsform der GmbH… ist eigentlich Vordertür. Viele Im Bundestag sind dafür privates Kapital zu aktivieren. Und privates Kapital zu aktivieren um öffentlich zu bauen ist doch a priori nicht schlecht. Mit Blick auf Vorzieheffekte oder bei temporären Liquiditätsengpässen kann die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von ÖPP bzw. PPP von Vorteil sein. Es gibt solche Beispiele. Im Regelfall sind die Kosten für die genannten Vorteile allerdings höher als deren Nutzen, denn ohne Gewinn(erwartung) gäbe es die private Beteiligung nicht. Noch gravierender wäre der Übergang der Verfügungsgewalt von öffentlich in Richtung privat.

Ich bin dafür auch künftig grundgesetzlich auszuschließen, öffentliche vielleicht sogar Komponenten der Daseinsvorsorge zu privatisieren. Privates Kapital sucht private Gewinne… ich suche den Vorteil für das Gemeinwesen. Da die Grundgesetzänderung wesentlich den neuen Länderfinanzausgleich betrifft, muss ich schauen, welche Konsequenzen im Kontext der Grundgesetzänderung grundsätzlich und hinsichtlich der Infrastrukturgesellschaft zu erwarten sind. Davon werde ich meine Abstimmung abhängig machen.

Auf der Seite www.parlamentarische-linke.de finden Sie eine etwas ausführlichere Stellungnahme zum Thema Verkehrsinfrastrukturgesellschaft.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen meine Haltung mit diesem kurzen Statement deutlich machen konnte und dass sich Mehrheiten für diese Position im Parlament finden…

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding