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Frage von Sigrid M. •

Frage an Lothar Binding von Sigrid M. bezüglich Finanzen

Geschenke an betrügerische Banken

Geschenke an Banken

Sehr geehrter Herr Binding,

die Bundesregierung will betrügerische Banken belohnen, indem sie diesen Banken die durch Steuerbetrug hinterzogenen Milliardenbeträge aus den Cum-Ex-Geschäften "schenken" möchte, obwohl Steuerbetrug eigentlich durch Haftstrafen geahndet werden müßte. Wie erklären Sie den Bürgern, dass wieder einmal die Banken auf Kosten der Steuerzahler jetzt auch noch für ihren Betrug belohnt werden sollen? Wie erklären Sie der hart arbeitenden Bevölkerung, dass keine Geldmittel zur Verfügung stehen, um endgültig die kalte Progression abzuschaffen oder um für Renten Sorge zu tragen, von denen ein Rentner auch in Würde leben kann oder dass diese Mittel nicht in die gesetzlichen Krankenkassen fließen, da die Beitragszahler auch noch die Krankenkosten für alle anerkannten Flüchtlinge aufzubringen haben? Warum werden nicht aus diesen Mitteln die 350 Millionen der Arbeitslosenversicherung der Beitragszahler erstattet, die die Regierung unrechtmäßig 2015 entwendet hat, um davon Deutschkurse für Flüchtlinge zu bezahlen http://www.ardmediathek.de/tv/FAKT/Deutsch-Kurse-Wie-viel-Geld-mit-wenig-E/Das-Erste/Video?bcastId=310854&documentId=37565058 ? Wie können Sie diese Milliardengeschenke an betrügerische Banken überhaupt erwägen? Denken Sie, dass Bürger bei kommenden Wahlen noch ihre Stimmen jenen Parteien geben, die schon lange das Wohl der Bürger aus den Augen verloren haben und offensichtlich nur noch zum Wohl von Lobbyisten handeln?

Gern erwarte ich Ihre Erklärung für die Geldgeschenke an betrügerische Banken!

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Masa

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Masa,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen viele Themen an, Einiges geht dabei auch durcheinander… unten finden Sie meine Antworten.

Ihre erste Frage bezieht sich auf die von einigen Banken betriebenen Cum-Ex-Geschäfte. Dabei konnte durch geschicktes Kaufen und Verkaufen von Aktien ein mehrfacher Anspruch auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer erzielt werden. Dieses Vorgehen war – und ist – illegal. Im Moment beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Bundestag mit dieser Thematik. Von „Schenken“ der hinterzogenen Steuer kann also keine Rede sein, da die komplette Untersuchung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb müssten Sie erklären, wie Sie zu Ihrer Schlussfolgerung kommen.

Ihre nächste Frage bezieht sich auf die Kalte Progression und wieso der Staat keine Geldmittel zur Verfügung stellen würde, diese abzuschaffen. Zur kalten Progression sei gesagt, dass sich diese automatisch aus der Gestalt unseres Steuersystems ergibt – wenn (und nur dann) Inflation Teile der zunehmenden Kaufkraft durch Erhöhung des nominalen Einkommens verzehrt. Eine genauere Erklärung zur Kalten Progression finden Sie auf meiner Homepage unter www.lothar-binding.de/medien-presse/videos/fragen-zur-finanzkrise/ - Eine Reduzierung, bzw. Abschaffung der Kalten Progression erfolgt sporadisch durch eine Anpassung des Steuertarifs, allerdings verzichtet der Staat dabei auf Steuereinnahmen. Neben diesem Verzicht, sind zusätzliche Mittel also nicht erforderlich. In den letzten Jahren hat es übrigens auf Grund der niedrigen Inflation in Deutschland so gut wie keine Kalte Progression gegeben. Noch in diesem Jahr wollen wir ein Gesetz beschließen, das die kalte Progression z.B. mit etwa 70 Millionen überkompensiert.

Andrea Nahles hat vergangene Woche Ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt. Ihr Ziel ist es den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de)

Asylsuchende haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Umgesetzt wird dieser Anspruch von den einzelnen Bundesländern, bzw. von ihnen per Gesetz bestimmte Behörden. Innerhalb von der ersten 15 Monate in Deutschland müssen sich Asylsuchende an die Sozialämter wenden. Im Anschluss daran erhalten sie eine elektronische Gesundheitskarte. Die Krankenkassen erhalten im Falle einer Behandlung die Aufwendungen sowie einen Anteil an den Verwaltungskosten von den Trägern des Asylbewerberleistungsgesetzes erstattet. Die Krankenkassen tragen also keine Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.

Die massiven Flüchtlingszuströme in der jüngsten Vergangenheit, haben uns vor große Herausforderungen gestellt. Wir wollen diese Flüchtlinge schnell in Deutschland integrieren und wenn möglich auch in Jobs zu vermitteln. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist dabei von essentieller Bedeutung. Auch wenn viele Flüchtlinge – das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre – wieder zurück in ihre Heimat gehen, Mehrsprachigkeit und allgemeine Bildung sind in jedem Land von großem Vorteil. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Asylpaket I im letzten Jahr die Organisation der Deutschkurse auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Dort ist sie auch sehr gut aufgehoben, denn die BA ist für die Vermittlung von Arbeitsstellen mit der notwendigen Kompetenz zuständig.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einmal versichern, dass niemand an Milliardengeschenke an Banken denkt. Die gab es in Deutschland auch bisher nicht.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding