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Lothar Binding
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Frage von Peter B. •

Frage an Lothar Binding von Peter B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding

Meine frage lautet wie Sie zu den Kündigungen von Bausparverträgen stehen die hochverzinst sind aber noch nicht voll angspart sind.
Als Privatmann kann ich meine Dahrlehen bei Banken mit hohen Sollzinsen ebenfalls nicht kündigen. Sie als gewählter Volksvertreter sollten hierzu im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechende Stellung nehmen.

mfg

Peter Berens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berens,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bausparkassengesetzes Ende 2015 habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Kündigungsmöglichkeiten von Bausparverträgen, die noch nicht voll angespart sind, nicht ausgeweitet werden. Hierbei haben die gesamte SPD-Bundestagsfraktion und ich auch im Sinne des Verbraucherschutzes Stellung genommen.

Dennoch haben einige Bausparkassen aufgrund des sich immer weiter entwickelnden Niedrigzinsumfeldes insbesondere in den letzten Monaten zuteilungsreife aber noch nicht voll angesparte Verträge gekündigt. Aus meiner Sicht ist es problematisch, wenn eine Bausparkasse einen Vertrag kündigt, dessen Bausparsumme noch nicht erreicht ist. Denn in diesen Fällen ist der Zweck des Bausparens noch nicht entfallen. So hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart am 30. März 2016 entschieden, dass die Kündigung eines nicht voll besparten, zuteilungsreifen Vertrages nicht rechtmäßig war. Leider gab es in den letzten Monaten sehr unterschiedliche richterliche Urteile.

Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof bleibt für die betroffenen Kunden leider eine Rechtsunsicherheit. Deshalb empfehle ich bis zu dieser Klärung auch zu prüfen, ob für den Kunden die Anrufung der Schlichtungsstelle oder des Ombudsmanns der jeweiligen Bausparkasse in Frage kommt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding