Frage an Lothar Binding von Sven S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bindinmg,
wie hoch istd er Schattenhaushalt der Bunderegierung und welche einzelnen Pos, sind darin enthalten und welche Kosten fallen dafür p.a an
Auf welcher rechtlichen Grundlagenw erden überhaupt Schattenhaushalte geführt?
Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
einen „Schattenhaushalt“ den Sie hinterfragen wollen, gibt es nicht.
Es gibt „Sondervermögen“ oder „Sonderfonds“, die jedoch mit dem Begriff Schattenhaushalt falsch beschrieben wären, da der Haushalt des Bundes jährlich vom Parlament beschlossen wird und mitsamt den Sondervermögen den Abgeordneten vollständig bekannt ist.
Eine Art von Sondervermögen stellt - um konkret ein Beispiel zu nennen - die Versorgungsrücklage des Bundes, in der sich die Mittel für die Pensionszahlungen und Pensionszusagen an die Bundesbeamten befinden, dar.
Sondervermögen sind vom Parlament mit eigener Finanz- und Haushaltshoheit ausgestattet, um staatliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Versorgungsrücklage des Bundes verwaltet die Einzahlungen aus dem Bundeshaushalt selbst und legt diese selbst gewinnbringend am Finanzmarkt an. Das Parlament oder der Finanzausschuss könnten es nicht leisten, die Investitionsentscheidungen der Pensionskasse jeweils parlamentarisch zu treffen. Dies wäre nicht nur einen enorme zusätzliche Arbeitsbelastung, sondern auch kontraproduktiv -operative, auch kurzfristig notwendige Anlageentscheidungen sollten nicht von politischen Ansichten abhängen und in Großgruppen entschieden werden. Gute Anlagepositionen existieren am Finanzmarkt mitunter nicht sehr lange. Es ist deshalb sinnvoll Sinn, gewisse Aufgaben und die Verwaltung von bestimmten Mitteln unter steter, strenger parlamentarischer Kontrolle an Körperschaften des Bundes zu übergeben.
Derzeit bestehen folgende Sondervermögen:
1. Bundeseisenbahnvermögen (seit 1. Januar 1994), das die Anteile des Bundes an der privatisierten Deutsche Bahn AG hält und die Gewinne aus den Dividenden der Deutschen Bahn an den ordentlichen Bundeshaushalt abführt. Hier entstehen somit keine Kosten p. A.
2.
Deutscher Binnenschifffahrtsfonds (seit 1999), der die deutsche Binnenschifffahrt fördert und hierbei aus bestehendem Vermögen wirtschaftet. Es fallen wiederum keinerlei Kosten p. A. an.
3.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (seit 1998), der die Sicherung von Anlegern in Wertpapieren (bis maximal 20.000 Euro Anlegesumme) übernimmt und so insbesondere Kleinanleger sichert. Hier fielen 2015 keine Kosten an.
4. ERP-Sondervermögen (seit 1953), Gelder aus dem European Recovery Program (ERP) das aus dem sog. Marshall-Plan zum Wiederaufbau der BRD entstand. Dieses Sondervermögen wächst jährlich und wird von der KfW verwaltet, die aus den Gewinnen die Wirtschaft und Eigenheime fördert. Derzeit beträgt das Sondervermögen ca. 12 Milliarden Euro.
5.
Versorgungsrücklage und -fonds des Bundes (seit 1982), siehe oben.
6.
Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, zur termingerechten Rückzahlung des Rückzahlungsbetrags für Staatsanleihen der BRD. Die Kosten des Sondervermögens werden als Zinsaufwand im Haushalt abgebildet. Das Sondervermögen dient lediglich der Möglichkeit zur fristgerechten Rückzahlung.
7.
Energie- und Klimafonds, der hauptsächlich Erlöse aus dem CO2-Zertifikatshandel sammelt und hierbei jährlich ca. 300 Millionen Euro einnimmt. Diese werde in die Förderung von Maßnahmen der Bereiche Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesteckt. Es fallen keinerlei jährliche Kosten an.
8.
Restrukturierungsfonds, in den die Bankabgaben zur Verhinderung einer weiteren staatlichen Rettung im Insolvenzfall seitens der Banken eingezahlt werden. Es fallen keinerlei jährliche Kosten an.
Als rechtliche Grundlage solcher Sondervermögen dient § 48 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Sie sehen, wie sinnvoll es sein kann, derartige Sondervermögen einzurichten. Bei vielen Sondervermögen fallen keine jährlich zu veranschlagenden Kosten an.
Ich hoffe, meine Hinweise helfen Ihnen weiter und verbleibe
mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding, MdB