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Lothar Binding
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Frage von Mewes B. •

Frage an Lothar Binding von Mewes B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Binding,

seit mehreren Jahren arbeite ich als selbständiger Biotechnologe und unterstütze kleine und mittelständische Unternehmen. Insbesonders kleine Unternehmen können sich entsprechendes know-how häufig nicht in Vollanstellung leisten und müssten ohne die Möglichkeit Freiberufler zu konsultieren, vieles im Blindflug wagen. Auf Dauer sicher nicht das erfolgreichere Modell.
Ich leiste Abgaben, zahle Steuern, sorge für meine Altersversorgung.
Ich stelle keine Ansprüche an die Gemeinschaft.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf mich aus. Die Kriterien zur Definition von Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären mich zum Scheinselbständigen.
Geschätzt mehr als 100.000 Selbständige befinden sich in vergleichbarer Lage. Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt? Das kleinen und mittleren Unternehmen am Standord Deutschland ein finanzierbarer Zugang zu know-how entzogen wird?

Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist wohl richtig.
Man muss nur aufpassen, das keine sinvollen Strukturen zerschlagen werden.

Hintergrundinformationen finden Sie hier
http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Mewes Böttner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Böttner,

vielen Dank für Ihre Frage und die Hinweise zum § 611a, BGB. Sie äußern Bedenken bezüglich des Referentenentwurfs „zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (AÜG). Auch wenn ich Finanzpolitiker bin - hierbei geht es nicht um Steuern, sondern darum, dass viele Menschen zwangsweise zu sehr schlechten Bedingungen in die Scheinselbständigkeit getrieben wurden und werden.

Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums ist den Ressorts noch nicht zur Abstimmung zugeleitet. Wenn der Entwurf nach Befassung der Länder in den Bundestag eingebracht wird, werden wir uns ausführlich damit befassen und in der federführenden Arbeitsgruppe der SPD Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales intensiv beraten. Ihre persönlich formulierten Hinweise werden natürlich in die Beratung einbezogen. Wir sind stets dankbar für Hinweise und Verbesserungsvorschläge.

Hoffentlich lassen sich Mehrheiten für gute Regelungen finden. Abgrenzungsfragen sind – rechtsförmlich betrachtet – oft extrem kompliziert und münden nicht selten wieder im unbestimmten Rechtsbegriff.

Sollten Ihnen Fehlentwicklungen auffallen, wäre es sicher gut, sich direkt an meine Fachkolleginnen und Kollegen im Ausschuss Arbeit und Soziales zu wenden: www.spdfraktion.de/fraktion/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-arbeit-und-soziales

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Lothar Binding